Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt grundsätzlich den Entwurf zur Novellierung des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltfreundliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz). Insbesondere bei den Sammelquoten besteht aus Sicht des vzbv jedoch weiterhin die Notwendigkeit zur Weiterentwicklung.

Eine Stärkung der Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Aufnahme ökologischer Kriterien in die Beitragsbemessung sind richtige und wichtige Schritte zur Steigerung der Sammelquoten. Allerdings ist angesichts der Umweltrelevanz von Batterien eine Quote, die den Status quo von nur 45 Prozent festschreibt nicht akzeptabel. Zukünftig müssen Zielmargen von mindestens 65 Prozent angestrebt werden.

Die ausführliche Stellungnahme zur Novellierung des Batteriegesetzes finden Sie hier.

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