Auf manchen Milchprodukten steht „Weidemilch“ als Inhaltsstoff auf der Zutatenliste. Doch was bedeutet dieser Begriff überhaupt? Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit der Produzent diesen verwenden darf? Die Verbraucherzentrale klärt auf:

Welche Kriterien müssen eingehalten werden, damit später „Weide…“ auf den Verpackungen stehen darf? Klare und einheitliche Kriterien sind bei den Milchprodukten nicht immer zu finden.

  • Der Begriff „Weidemilch“ ist rechtlich nicht geschützt.
  • Bei Weidemilch aus dem Supermarkt wird mit unterschiedlichen Kriterien geworben.
  • Die Mindestvorgabe, an der sich viele Landwirte und Produzenten orientieren: Die Kühe stehen an mindestens 120 Tagen im Jahr für je sechs Stunden auf der Weide.

Bei „Weidemilch“ denken viele an Milchkühe, die viel Zeit auf der Weide verbringen und Grünfutter fressen. Häufig zu finden sind dabei Bilder von grasenden Kühen auf der Verpackung. Welche Kriterien müssen eingehalten werden, damit später „Weide…“ auf den Verpackungen stehen darf? Klare und einheitliche Kriterien sind bei den Milchprodukten nicht immer zu finden.

Was steht (nicht) auf den Milchverpackungen?

Im Supermarkt finden Verbraucher Weidemilch, jedoch mit ganz unterschiedlichen Kriterien. Manche Hersteller geben auf ihren Verpackungen die Dauer der Weidehaltung an, z.B. die Mindestanzahl an Weidetagen pro Jahr und die Weidedauer pro Tag. Unklar bleibt oft, wie die Haltungsbedingungen der Kühe im Winter aussehen. Üblicherweise und je nach Witterung werden die Milchkühe nicht nur im Winter im Stall gehalten.

Auf anderen Milchpackungen stehen nur vage Informationen. Ebenso bleibt oft unklar, woraus die zusätzliche Fütterung besteht, denn neben dem lesen Sie hier weiter

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