Auf dem Balkon scheint oft die Sonne – kein schlechter Platz also, um diese Sonnenenergie auch einzuspeisen und zu nutzen. Geräte dafür heißen „Stecker-Solar-Gerät“ oder „Balkon-Solarmodul“. Es handelt sich dabei um kleine Photovoltaiksysteme, die im einfachsten Fall an normale Steckdosen angeschlossen werden können. Um was es sich dabei genau handelt und auf was geachtet werden sollte, darüber informiert Sie die Verbraucherzentrale Bayern.

Sogenannte Stecker-Solar-Geräte dürfen in Deutschland unter bestimmten Bedingungen Strom direkt ins Stromnetz der Wohnung einspeisen. Die kleinen Anlagen erzeugen zum Beispiel auf dem Balkon genug Energie, um Dauerverbraucher wie Kühlschrank und Stand-By-Funktionen zu versorgen. Mieterinnen und Mieter sowie Wohnungseigentümer brauchen eine Erlaubnis des Vermieters oder der Wohnungseigentümergemeinschaft, um das Gerät dauerhaft anzubringen.

Als „Stecker-Solar-Gerät“ oder „Balkon-Solarmodul“ werden kleine Photovoltaiksysteme bezeichnet, die im einfachsten Fall an normale Steckdosen im Haushalt angeschlossen werden sollen. Auf diesem Weg speisen sie Strom direkt ins Stromnetz der Wohnung. Der Strom wird dann von den angeschlossenen und eingeschalteten Elektrogeräten verbraucht.

Die Balkon-Solarmodule haben meist eine Leistung von 200 bis 600 Watt und können zum Beispiel an Balkonbrüstungen, auf Terrassen oder auf Garagendächern platziert werden.  Ein Modulwechselrichter wandelt den erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom um. Im einfachsten Fall wird dieser per Steckverbinder in eine dafür geeignete Steckdose eingespeist. Stecker-Solar-Geräte sind die bislang einzige Technologie, mit der auch Mieterinnen und Mieter wirklich selbst erneuerbare Energie für den Eigenverbrauch erzeugen können.

Die Geräte produzieren in der Regel genug Strom, um einen wesentlichen Teil der Grundlast eines Haushalts zu decken. So wird der ständige Strombedarf bezeichnet, der etwa durch Stand-By-Funktionen und dauernd laufende Geräte wie Kühlschrank oder Heizungspumpe zustande kommt.

Pro Jahr ist im Schnitt ein Ertrag von etwa 70 bis 100 Kilowattstunden pro 100 Watt Nennleistung zu erwarten. Ein 300-Watt-Solarmodul erzeugt also etwa 200 bis 300 Kilowattstunden im Jahr. Das entspricht etwa dem Stromverbrauch eines Kühlschrank oder einer Spülmaschine. Da die Systeme im Vergleich zu größeren Photovoltaikanlagen sehr einfach aufgebaut sind, kosten sie nicht viel. Deshalb können sie sich innerhalb von zehn Jahren amortisieren und danach weiter kostenlosen Strom liefern.

Anschluss per Stecker ist grundsätzlich erlaubt

Verbraucher dürfen Stecker-Solar-Geräte mittlerweile direkt an normale Haushaltsstromkreise anschließen. Möglich wurde das durch eine Überarbeitung der Sicherheitsbestimmungen in der dafür grundlegenden elektrotechnischen Norm (VDE 0100-551). Unklar ist derzeit noch, ob die in Haushalten übliche Schuko-Steckdose dafür geeignet und zulässig ist. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte deshalb die vorhandene Steckdose von einem Elektrofachbetrieb gegen eine spezielle Einspeisesteckdose austauschen lassen. Die Fachleute können dann auch prüfen, ob der Stromkreis für die Solar-Einspeisung geeignet ist, so wie es die Installationsnorm vorsieht.

Wichtig: Kaufen Sie nur anschlussfertige Geräte! Einzelne Anbieter liefern die Geräte mit offenen Kabelenden aus, an die erst noch ein Stecker angebracht werden muss. Damit verlagern diese Hersteller die Verantwortung für wichtige, sicherheitsrelevante Schritte auf Sie.

In einem weiteren Normungsverfahren fordern wir derzeit weitgehende Vereinfachungen und mahnen die Verantwortung der Anbieter für die Sicherheit der erhältlichen Systeme an. Der Fachverband Deutsche Gesellschaft für Sonnenergie (DGS) gibt in seinem Arbeitskreis PV Plug darüber hinaus konkrete Empfehlungen zum Sicherheitsstandard. Zusätzlich arbeiten die elektrotechnischen Normungsgremien noch an einer Produktnorm für steckbare Photovoltaiksysteme. Auch hieran wirken wir aktiv mit.

Folgen der Einspeisung ins Stromnetz

Wenn ein Stecker-Solar-Gerät bei starkem Sonnenschein mehr Strom erzeugt, als im selben Moment zuhause verbraucht wird, gelangt Energie ins öffentliche Stromnetz. Herkömmliche Zähler mit Drehscheibe können dabei unter Umständen rückwärts laufen. Da es sich dabei aber nur um geringe Mengen handelt, haben erste Netzbetreiber bereits signalisiert, dass sie  einen Zählertausch nicht für erforderlich halten, sofern nur ein Modul angeschlossen wird. Mit zunehmendem Tausch alter Zähler gegen elektronische Bauarten („moderne Messeinrichtung“) wird sich dieses Problem künftig ohnehin erledigen, da diese digitalen Zähler nicht rückwärts laufen.

Technisch ist die Stromeinspeisung in das öffentliche Netz erlaubt, sofern sie sich nicht schädlich oder störend auf dieses Netz auswirkt. In einem Verfahren vor der Bundesnetzagentur hat im März 2016 erstmals eine Betreiberin die Feststellung des zuständigen Netzbetreibers erwirkt, dass für ihr 150-Watt-Solarmodul keine problematischen Rückwirkungen auf das Netz erkennbar seien.

Bislang gelten für die Betreiber der Stecker-PV- „Kleinstanlagen“ die gleichen Rechte und Pflichten wie für große Anlagen. Sie könnten also auch die Einspeisevergütung nach EEG in Anspruch nehmen, wenn sie die Menge des eingespeisten Stroms per Zähler erfassen würden. Gleichzeitig müssen sie aber auch verschiedene Meldepflichten erfüllen. Wir setzen uns hier für eine Vereinfachung und Entbürokratisierung ein, vor allem durch die Einführung von Bagatellgrenzen. Den gesamten Artikel finden Sie hier

Kommentar schreiben

Nach oben