Elektrofahrräder erobern das Straßenbild. Kein Wunder, sind sie doch umweltschonend und praktisch zugleich. Dementsprechend voll wird der Markt an verschiedensten Modellen. Was es beim Kauf zu beachten gibt, verrät Ihnen die Verbraucherzentrale:

E-Bike, E-Rad oder Pedelec: Elektrofahrräder im Trend

Sie erklimmen jede Steigung und hängen im Stadtverkehr manchen Autofahrer ab: Immer mehr Menschen sind auf Elektrofahrrädern unterwegs.

Längst haben sie ihr anfängliches Image verloren, ausschließlich abnehmende körperliche Leistungsfähigkeit zu kompensieren. Elektrofahrräder begeistern mit der Kombination aus Technik und Sport und ganz einfach wegen der Möglichkeit, längere Distanzen als auf dem Fahrrad zurücklegen zu können. Hinzu kommt – wenn statt des Autos ein Rad mit Akku gestartet wird – der Beitrag zum Klimaschutz. Die Verbraucherzentrale gibt Hinweise zum Kauf und Antworten auf rechtliche Fragen.

Welche Bezeichnung ist richtig?

Noch immer ist die Begriffsverwirrung groß: „E-Bikes“, „E-Räder“ oder „Pedelecs“? Dabei geht es nicht allein darum, was schnittiger klingt. Die kritischen Fragen lauten: Radweg oder Straße? Mit oder ohne Helmpflicht? Braucht man eine Versicherung?

Pedelec steht für Pedal Electric Cycle. Die Wortschöpfung bezeichnet alle Fahrräder mit hybridem Antrieb: Der Radfahrer wird beim Treten von einem Elektromotor mit maximal 250 Watt Leistung in einstellbaren Stufen unterstützt.

Mit E-Bike hingegen werden überwiegend solche Gefährte bezeichnet, die auch ohne eigene Anstrengung, allein durch den Motorschub, Fahrfreude bereiten also eher Mofa mit Elektromotor, als Fahrrad sind.

Pedelec – bei 25 km/h ist Schluss: Unterstützt der Motor des Elektrofahrrades nur, wenn der Fahrer selbst in die Pedale tritt und ist die Motorunterstützung automatisch auf 25 Kilometern pro Stunde begrenzt, so handelt es sich vor dem Gesetz um ein Fahrrad. Dabei ist auch eine kurze Anfahrhilfe ohne Treten (bis 6 Kilometern pro Stunde) zulässig. Für diese – dem konventionellen Fahrrad rechtlich gleich gestellten Räder – gelten folgende Regeln: Radwege sind erlaubt und bei entsprechender Beschilderung Pflicht. Ein Fahrradhelm und auch eine Privathaftpflichtversicherung sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber zu empfehlen. Ein Führerschein ist nicht notwendig. Diese Räder werden häufig als „Pedelecs“ angeboten, irreführender Weise manchmal auch als „E-Bikes“. Daher sollte vor dem Kauf einen Blick in die Betriebsanleitung die rechtliche Einordnung des Rades klären. Den kompletten Text finden Sie hier

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