EU verbietet die Vernichtung unverkaufter Kleidung und Schuhe
Die Europäische Union geht stärker gegen die Verschwendung von Textilien vor. Seit dem 19. Juli dürfen große Unternehmen unverkaufte Kleidung und Schuhe nicht mehr einfach vernichten oder entsorgen. Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass neuwertige Waren im Müll landen, obwohl sie noch genutzt, weiterverkauft oder recycelt werden könnten.
Das Verbot ist ein wichtiger Schritt hin zu einer nachhaltigeren Textilwirtschaft. Die Herstellung von Kleidung benötigt große Mengen an Wasser, Energie und Rohstoffen. Gleichzeitig entstehen durch Produktion, Transport und Entsorgung erhebliche Umweltbelastungen.