Bürgerenergieanlagen als Investition
In einem vorherigen Artikel der Verbraucherzentrale Bayern haben wir Sie bereits darüber informiert, was Bürgerenergieanlagen sind. Hier erfahren Sie nun, welche Beteiligungsmöglichkeiten es gibt:
Verschiedene Beteiligungsmöglichkeiten
Bürgerenergieanlagen sind nach unterschiedlichen Rechtsformen organisiert. Die gängigsten sind die GmbH & Co. KG., die eingetragene Genossenschaft und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Je nach Art der Beteiligung bestehen unterschiedliche Haftungsrisiken und Mitbestimmungsmöglichkeiten.
GmbH & Co KG
Bürgerenergieanlagen als GmbH & Co KG setzen sich aus zwei Gesellschaften, der Kommanditgesellschaft (KG) und der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zusammen.
Bei
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Kategorien:
Erneuerbare Energien