Die EU-Kommission hat eine verbindliche Obergrenze für sogenannte Transfette in Lebensmitteln festgelegt. Demnach dürfen Produkte, die bereit zum Verzehr sind, in Zukunft nicht mehr als zwei Prozent dieser Art von Fetten enthalten. Ausgenommen sind Lebensmittel, in denen die Stoffe von Natur aus vorkommen – etwa Fleisch, Butter oder Milch. Zurück geht dieser Beschluss auf den Dezemeber 2016.

Demnach gab es im Dezemeber 2016 einen Beschluss des EU-Parlament, der die Einführung verbindliche Grenzwerte für Transfettsäuren (TFS) in Lebensmitteln vorsieht. Nach dem Willen der Abgeordneten soll die EU-Kommission binnen zwei Jahren eine europaweite Obergrenze festsetzen. Der Verzehr von Transfettsäuren erhöhe das Risiko für Herz-Kreislauf-Krankheiten, begründete das Parlament seinen Vorstoß. Hersteller und Händler von Lebensmitteln sollten bereits jetzt aktiv werden und ihre Produkte einer Laboranalyse unterziehen. So können sie feststellen lassen, ob ihre Produkte von der Neuregelung betroffen sind.

Bei Transfetten oder Transfettsäuren handelt es sich um bestimmte Arten ungesättigter Fettsäuren, die natürlicherweise oder durch technologische Prozesse in Nahrungsfetten vorkommen können. Sie finden sich zum Beispiel in Milchprodukten und in raffinierten, insbesondere gehärteten Pflanzenölen und -fetten. Außerdem entstehen sie bei der Erhitzung oder Lagerung von Ölen, Fetten und fetthaltigen Lebensmitteln. Produkte, die hohe Gehalte an Transfettsäuren aufweisen können, sind beispielsweise:

  • Bratfette
  • Fertiggerichte
  • In Gebäck verwendete Margarine
  • Vorverpackte Backprodukte, Kuchen, Kekse und Waffeln
  • Mikrowellen-Popcorn
  • Frittierte Lebensmittel
  • Suppen und Soßen

 

 

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