Energieeffizienz und Bürokratieabbau: Bundesregierung entlastet Unternehmen bei Berichtspflichten
Änderungen im Energieeffizienzrecht sollen Verwaltung vereinfachen und Klimaziele weiterhin sichern
Die Bundesregierung hat Ende Juni eine Reform des Energieeffizienzrechts auf den Weg gebracht. Ziel der Gesetzesänderungen ist es, Unternehmen von bürokratischen Berichtspflichten zu entlasten, ohne dabei die energie- und klimapolitischen Ziele Deutschlands aus den Augen zu verlieren. Die Reform ist Teil der angekündigten Maßnahmen zum Bürokratieabbau und soll insbesondere den administrativen Aufwand für Unternehmen reduzieren.
Nach Auffassung der Bundesregierung sollen Betriebe künftig mehr Zeit und Ressourcen in konkrete Maßnahmen zur Energieeinsparung investieren