In Zeiten, in denen immer mehr Nutztierskandale ans Licht kommen, ist es vielen Verbrauchern wichtig, dass das Fleisch, welches sie kaufen, aus artgerechter Haltung kommt. Damit es den Tieren gut geht, sind auch viele bereit mehr für Fleisch- und Wurstprodukte zu bezahlen. Doch was steckt wirklich hinter den Begriffen „Tierschutz“ und „artgerechte Haltung“? Die Verbraucherzentrale Sachsen informiert:
Das Wohl und der Schutz von Nutztieren sind vielen Verbrauchern bei ihrem Fleischkonsum wichtig. Sie möchten wissen, ob es den Tieren in der Aufzucht und bei der Haltung gut geht. Für eine bessere Haltung sind viele auch bereit, mehr für Fleisch und Wurstprodukte zu bezahlen.
Das Wohl und der Schutz von Nutztieren sind vielen Verbrauchern bei ihrem Fleischkonsum wichtig. Sie möchten wissen, ob es den Tieren in der Aufzucht und bei der Haltung gut geht. Für eine bessere Haltung sind viele auch bereit, mehr für Fleisch und Wurstprodukte zu bezahlen. An der Fleischverpackung lässt sich aber kaum feststellen, unter welchen Bedingungen Tiere gehalten worden sind. Stattdessen schmücken sich Händler und Hersteller gerne mit unverbindlichen Labeln und Werbebotschaften. Das hat ein Marktcheck der Verbraucherzentralen bei 17 Handelsketten ergeben.
Auf dem Markt existieren für Kunden einige Siegel, die eine verbesserte Tierhaltung signalisieren, jedoch in ihren Kriterien stark voneinander abweichen. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat angekündigt, die seit Langem geplante staatliche Tierwohlkennzeichnung zügig auf den Weg zu bringen. Dennoch wird sie nicht vor dem Jahr 2020 auf Fleischpackungen zu finden sein. Bis dahin können Verbraucher Kauf und Konsum lediglich an den bislang uneinheitlichen Siegeln orientieren.
Was steckt hinter den Begriffen?
Tierschutz
Als Grundsatz ist im Tierschutzgesetz festgelegt: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen“. Tierschutz umfasst alle Aktivitäten von Menschen, die Tieren ein artgerechtes Leben ohne Leiden, Schmerzen, Schäden und unnötige Beeinträchtigungen ermöglichen. Die gesetzlichen Maßnahmen zum Schutz von Tieren umfassen dementsprechend Vorschriften zur Zucht, Tierhaltung, Schlachtung und zu Eingriffen am Tier wie zum Beispiel das Kürzen von Schwänzen bei Ferkeln oder das Enthornen der Rinder. Der Begriff „Tierschutz“ ist über das Tierschutzgesetz hinaus auch in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung festgelegt. Die detaillierten Vorschriften gelten jedoch nicht für alle Tierarten. Beispielsweise gibt es keine genaueren Vorschriften für Mastrinder, Milchkühe und Puten.
Die gesetzlichen Vorgaben sollten für jeden Tierhaltungsbetrieb selbstverständlich sein – gleich, ob das erzeugte Fleisch mit Begriffen wie „tierschutzgerecht“ beworben wird oder nicht.
Tierwohl / artgerechte Haltung
Die Begriffe „Tierwohl“ und „artgerechte Haltung“ bezeichnen eine Tierhaltung, die sich an den biologischen Merkmalen und Bedürfnissen der jeweiligen Tierart orientiert. Die Kriterien umfassen Gesundheit, natürliche Verhaltensweisen sowie Wohlbefinden des einzelnen Tieres. Strittig in der Fachwelt ist, ob die gesetzlich vorgegebenen Haltungskriterien (Platzangebot, Stallklima usw.) des Tierschutzgesetzes und der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ausreichen, um das Wohl von Tieren zu garantieren.
Für die Begriffe „Tierwohl“ und „artgerechte Haltung“ existiert keine geschützte Definition: Jede Form der Tierhaltung kann als „artgerechte Haltung“ bezeichnet und die Fleischprodukte dürfen mit dem Attribut „Tierwohl“ versehen werden, sofern der damit werbende Betrieb nicht gegen gesetzliche Vorgaben verstößt. Die unklare Begrifflichkeit führt dazu, dass viele Anbieter ihre Fleischprodukte als art- und tierwohlgerechte Waren präsentieren, obwohl sie keine besonderen Anforderungen an die Tierhaltung stellen. Den kompletten Beitrag finden Sie hier
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