Am 1. Januar 2019 tritt das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Es löst die bisherige Verpackungsverordnung ab. „Das neue Verpackungsgesetz mit den neuen Recyclingquoten ist ein wichtiger Fortschritt für die Umwelt.

Das Gesetz wird helfen, mehr wertvolle Ressourcen im Kreislauf zu führen. Zusätzlich gibt es finanzielle Anreize für Hersteller, Verpackungen recyclinggerechter und ressourcenschonender zu gestalten und bei der Produktion verstärkt Rezyklate einzusetzen“, sagt Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes. „Wichtig ist, dass sich die betroffenen Hersteller schnell registrieren.

Sonst dürfen sie ihre Verpackungen nicht mehr vertreiben“. Registrierungspflichtig sind künftig alle Hersteller von mit Waren befüllten Verkaufs- und Umverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, trifft aber auch viele Onlinehändler und Importeure.

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