Für den psychoaktiven Wirkstoff Cannabidiol, der aus der weiblichen Hanfpflanze gewonnen wird, gibt es immer mehr Befürworter, die für eine Legalisierung plädieren. Unter anderem wirkt es entkrampfend, entzündungshemmend, gegen Übelkeit als auch gegen Angststörungen.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit gibt zum Wunsch nach Legalisierung aktuell folgende Stellungnahme:

Dem BVL ist derzeit keine Fallgestaltung bekannt, wonach Cannabidiol (CBD) in Lebensmitteln, also auch in Nahrungsergänzungsmitteln, verkehrsfähig wäre.

Aus Sicht des BVL muss für CBD-haltige Erzeugnisse vor dem Inverkehrbringen entweder ein Antrag auf Zulassung eines Arzneimittels oder ein Antrag auf Zulassung eines neuartigen Lebensmittels gestellt werden. Im Rahmen dieser Verfahren ist die Sicherheit des Erzeugnisses vom Antragsteller zu belegen.

Die wichtigsten Fragen zu Cannabidiol (CBD), Hanf, THC & Co in Lebensmitteln hat das BVL in FAQs hier zusammengefasst.

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