Das Amtsgericht Weiden hat am 22. Juli 2025 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der BioVariance GmbH (Kornbühlstraße 28, 95643 Tirschenreuth) angeordnet. Geschäftsführer des Unternehmens ist Dr. Josef Heinrich Scheiber.

Warum wurde die Maßnahme ergriffen?

Die Entscheidung basiert auf § 21 Abs. 1 und 2 Insolvenzordnung (InsO). Ziel ist es, das Vermögen des Schuldners vor nachteiligen Veränderungen zu sichern, bis über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden ist.

Wer ist der vorläufige Insolvenzverwalter?

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Harald Schwartz (Moltkestraße 3, 92637 Weiden i.d. OPf.) bestellt.
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Welche Anordnungen gelten?

  • Verfügungen der BioVariance GmbH sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

  • Dazu gehört auch die Einziehung von Außenständen.
    Diese Maßnahmen sollen verhindern, dass Vermögenswerte dem Zugriff der Gläubiger entzogen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Betroffene können sofortige Beschwerde einlegen. Die Frist beträgt zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die Beschwerde muss beim Amtsgericht Weiden i.d. OPf. eingereicht werden.

Besonderheiten zur elektronischen Einreichung

  • Einfache E-Mail reicht nicht aus.

  • Eingaben müssen als elektronisches Dokument mit qualifizierter Signatur oder über einen sicheren Übermittlungsweg (z. B. EGVP) erfolgen.

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