Mit der Einführung von ETS 2, dem europäischen Emissionshandel für Gebäude und Straßenverkehr, rückt eine zentrale Frage immer stärker in den Fokus der Klimapolitik: Wie lässt sich CO₂-Bepreisung sozial gerecht gestalten? Besonders betroffen sind Haushalte, die steigende Energiekosten zahlen müssen, ohne selbst über die energetische Qualität ihrer Wohnung entscheiden zu können.
Deutschland hat für dieses Problem bereits einen konkreten Lösungsansatz entwickelt. Seit Januar 2023 regelt das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz, dass Vermieterinnen und Mieterinnen die durch den nationalen CO₂-Preis entstehenden Kosten gemeinsam tragen. Damit greift das Gesetz gezielt in ein langjähriges Strukturproblem des Mietmarkts ein.
Das klassische Dilemma im Mietverhältnis
Steigende CO₂-Preise verteuern fossile Brennstoffe wie Heizöl oder Erdgas – und landen am Ende meist auf der Heizkostenabrechnung der Mieterinnen. Diese haben jedoch kaum Einfluss darauf, wie gut ein Gebäude gedämmt ist oder welches Heizsystem eingesetzt wird. Investitionsentscheidungen treffen die Eigentümerinnen, während die finanziellen Vorteile niedrigerer Energieverbräuche bisher vor allem den Bewohner*innen zugutekamen.
Diese sogenannte „Split-Incentive“-Problematik hat lange dazu geführt, dass CO₂-Kosten einseitig weitergereicht wurden. Mit dem CO₂-Kostenaufteilungsgesetz wird dieses Ungleichgewicht erstmals systematisch adressiert.
Verantwortung folgt der Gebäudeeffizienz
Kern des Gesetzes ist ein gestuftes Modell, das die Aufteilung der CO₂-Kosten an die Emissionsintensität eines Wohngebäudes koppelt. Je höher die CO₂-Emissionen pro Quadratmeter, desto größer ist der Kostenanteil der Vermieter*innen.
In sehr energieeffizienten Gebäuden tragen die Mieterinnen die CO₂-Kosten vollständig, da der Energieverbrauch hier bereits niedrig ist. Bei durchschnittlicher Effizienz werden die Kosten etwa hälftig geteilt. In besonders ineffizienten Gebäuden hingegen übernehmen Vermieterinnen den überwiegenden Teil – in extremen Fällen bis zu 95 Prozent der CO₂-Kosten. Damit wird ein klarer wirtschaftlicher Anreiz gesetzt, energetische Sanierungen voranzutreiben.
Für Nichtwohngebäude gilt vorerst eine pauschale Aufteilung von 50:50, bis belastbare Effizienzkennzahlen vorliegen.
Einfache Umsetzung durch bestehende Abrechnungssysteme
Ein großer Vorteil des Modells liegt in seiner praktischen Umsetzbarkeit. Die CO₂-Kostenaufteilung baut auf den bereits etablierten Heizkostenabrechnungen auf. Energieversorger weisen die Emissionen pro verbrauchter Energieeinheit aus, diese werden mit den Verbrauchsdaten des Gebäudes verknüpft, und daraus ergibt sich automatisch die passende Kostenkategorie.
Die jeweiligen Anteile von Mieterinnen und Vermieterinnen werden transparent in der jährlichen Heizkostenabrechnung dargestellt. So lässt sich das System ohne umfangreiche neue Verwaltungsstrukturen in den bestehenden Abrechnungsprozess integrieren.
Ein Modell mit Signalwirkung
Ob das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz seine Ziele erreicht, wird derzeit erstmals systematisch überprüft. Das Öko-Institut begleitet die Bundesregierung fachlich bei der Evaluation, deren Ergebnisse für Ende 2025 erwartet werden. Sie wird zeigen, ob das Gesetz tatsächlich zu mehr sozialer Ausgewogenheit führt und Investitionen in energieeffiziente Gebäude beschleunigt.
Mit Blick auf ETS 2 könnte das deutsche Modell eine wichtige Blaupause für andere europäische Länder sein. Es macht deutlich: CO₂-Bepreisung kann wirken – aber nur dann, wenn Verantwortung und Handlungsmöglichkeiten zusammengeführt werden.
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