Neuseeland verschärft den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern: Die nationale Umweltbehörde hat entschieden, bestimmte schädliche Chemikalien in Kosmetikprodukten schrittweise zu verbieten. Im Mittelpunkt stehen sogenannte PFAS – auch als „Forever Chemicals“ bekannt –, die sich in der Umwelt kaum abbauen und sich im Körper anreichern können.
PFAS wurden bislang unter anderem in Produkten wie Lippenstift, Mascara oder Rasiercreme eingesetzt, weil sie Kosmetik wasserabweisender und haltbarer machen. Nach neuen Regeln dürfen entsprechende Produkte ab Ende 2026 nicht mehr hergestellt oder importiert werden; der Verkauf läuft anschließend ebenfalls aus.
Neben dem PFAS-Verbot wurden auch die Listen verbotener und eingeschränkt erlaubter Inhaltsstoffe aktualisiert. Außerdem müssen künftig selbst kosmetische Produkte, die insgesamt nicht als gefährlich gelten, strengere Vorschriften erfüllen, sobald sie einzelne riskante Inhaltsstoffe enthalten.
Die Behörden verfolgen damit einen vorsorgenden Ansatz: Auch wenn PFAS nur in einem Teil der Produkte gefunden wurden, sollen mögliche Langzeitrisiken für Mensch und Umwelt frühzeitig reduziert werden. Das Verbot gilt international als fortschrittlicher Schritt und könnte Vorbild für andere Länder werden.
Für den Naturschutz bedeutet die Entscheidung einen wichtigen Fortschritt, da weniger langlebige Chemikalien in Gewässer und Böden gelangen sollen. Das Beispiel zeigt, wie Umwelt- und Verbraucherschutz zunehmend zusammen gedacht werden – nicht nur beim Schutz von Arten und Lebensräumen, sondern auch bei Alltagsprodukten wie Kosmetik.
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