Die EU-Kommission plant eine Überarbeitung der EU-Öko-Verordnung. Landwirtschaftskommissar Christophe Hansen will dabei insbesondere die Folgen des sogenannten Herbaria-Urteils des Europäischen Gerichtshofs berücksichtigen, das Auswirkungen auf den Bio-Import und die Kennzeichnung hat. Ziel ist es, rechtliche Klarheit zu schaffen und den reibungslosen Handel mit Bio-Produkten sicherzustellen.

Bio-Verbände begrüßen grundsätzlich den Vorstoß, fordern jedoch eine zügige und zielgerichtete Umsetzung. Nach ihrer Auffassung müssen vor allem praxisnahe Korrekturen vorgenommen werden, um unnötige Bürokratie abzubauen und bestehende Probleme im Vollzug zu beheben. Gleichzeitig machen die Verbände deutlich, dass die hohen Bio-Standards nicht zur Disposition stehen dürfen.

Neben der Anpassung an das Herbaria-Urteil bringen die Organisationen weitere Vorschläge ein, etwa zur Vereinfachung von Kontroll- und Dokumentationspflichten. Entscheidend sei, dass die Änderungen schnell greifen, um Planungssicherheit für Betriebe entlang der gesamten Bio-Wertschöpfungskette zu schaffen und das Wachstum des Bio-Sektors nicht auszubremsen.

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