Ein Gletscher ist kein Ort für Bagger. Kein Spielplatz für neue Pisten. Kein Ort für Expansion. Das hat nun auch der Verwaltungsgerichtshof endgültig bestätigt – und damit einen wichtigen Meilenstein für den alpinen Naturschutz gesetzt.

Der Ausbau des Gletscherskigebiets im Pitztal bleibt UVP-pflichtig.

Was wie ein juristisches Detail klingt, ist in Wahrheit ein starkes Zeichen für den Schutz unserer letzten unberührten Hochgebirgslandschaften. Der österreichische Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Juni 2025 bestätigt: Die geplanten Bauvorhaben im Gletscherskigebiet Pitztal dürfen nicht ohne umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) umgesetzt werden.

Im Fokus steht dabei der Karlesferner – ein Gletscher, der bislang unerschlossen ist. Und genau das macht ihn so wertvoll. Denn dort, wo die Natur noch intakt ist, wo kein Lift, kein Lärm, kein technischer Eingriff die Landschaft verändert hat, dort ist Vorsicht geboten. Laut VwGH ist der Karlesferner eigenständig und klar vom Mittelbergferner getrennt – und damit besonders schützenswert.

Ein starkes Urteil – und ein Signal weit über das Pitztal hinaus.

Für den Österreichischen Alpenverein, der seit Jahren für den Erhalt der Gletscher kämpft, ist dieses Urteil ein Durchbruch. Präsident Wolfgang Schnabl spricht von einem „klaren Bekenntnis zur höchsten Sorgfalt im hochalpinen Raum“. Dort, wo Natur und Landschaft besonders verletzlich sind, brauche es „klare Leitplanken“. Und die UVP ist genau das: ein Prüfstein für die Frage, ob wirtschaftliche Interessen wirklich Vorrang vor dem Schutz unserer einzigartigen Gletscherwelt haben dürfen.

Worum geht es wirklich?

Nicht um ein paar neue Pisten. Nicht um die Modernisierung bestehender Anlagen. Sondern um die Erschließung bislang völlig unberührter Gletscherflächen. Um einen weiteren Vorstoß in hochsensible alpine Räume, deren ökologisches Gleichgewicht bereits heute durch den Klimawandel bedroht ist.

Liliana Dagostin, Leiterin der Abteilung Raumplanung und Naturschutz im Alpenverein, betont: „Dank der UVP-Pflicht kann der Alpenverein als Umweltorganisation im Verfahren mitreden. So bringen wir unsere Expertise ein – und verteidigen, was sonst niemand verteidigt: das vergletscherte Hochgebirge.“

Doch die Gefahr ist nicht gebannt.

Die rechtliche Grundlage für diese und andere Erschließungsvorhaben liegt in einer veralteten Verordnung aus dem Jahr 2006, die fälschlich den Namen „Gletscherschutzverordnung“ trägt. In Wahrheit hat sie genau das Gegenteil bewirkt: Sie hat den Weg freigemacht für eine touristische Expansion in Gebiete, die eigentlich geschützt gehören.

Der Alpenverein fordert die sofortige Aufhebung dieser Verordnung und appelliert an die Tiroler Landesregierung, endlich Verantwortung zu übernehmen. Denn was heute im Pitztal verhindert wurde, darf nicht morgen im Kaunertal still und heimlich Realität werden.

Gletscher sind keine Ressource – sie sind ein Vermächtnis.

Ein Vermächtnis, das wir nicht weiter aushöhlen dürfen. Nicht mit Beton, nicht mit Seilbahnen, nicht mit wirtschaftlichen Argumenten. Wer heute Gletscher schützt, schützt die Grundlage unserer natürlichen Vielfalt – und damit unsere Zukunft.

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