Schon seit ein paar Jahren liegen die Holi-Festivals, bei dem Farbpulver nahezu stündlich in die Luft und durch die Menschenmenge gefeuert wird, im Trend. Ursprünglich ist es ein indisches Fest, welches den Frühling zelebrieren soll. Dass die Farben nicht nur dem kunterbunten Spektakel dienen, sondern auch erhebliche gesundheitliche Risiken mit sich bringen, erklärt im Folgenden das Umweltbundesamt:

Seit 2012 finden Holi-Feste als kommerzielle Open-Air-Veranstaltungen auch in Europa statt und sind besonders bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen beliebt. So wurden 2015 bundesweit weit mehr als 100 Veranstaltungen durchgeführt, 2014 haben mehr als 250.000 Personen die Festivals besucht und der Trend scheint ungebrochen. Bei den Veranstaltungen, die mit lauter Techno-Musik unterlegt sind, tanzen die Besucherinnen und Besucher und werfen stündlich nach einem Countdown Farbpulver in die Luft.

Die Holi-Farben

Das Interesse des Umweltbundesamtes an diesen Veranstaltungen ergibt sich durch die Verwendung der Farbpulver (Holi-Farben, Gulal-Pulver, Mikro-Konfetti), von denen bis zu mehrere Tonnen pro Veranstaltung benutzt werden. Diese bestehen zu einem großen Anteil aus Feinstaub, der in die Luft freigesetzt wird und sich auf der Kleidung und auf der Haut niederschlägt und von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern eingeatmet wird.
Holi-Farben werden von verschiedenen Herstellern vertrieben und unterschiedlich deklariert (z.B. „entspricht den Maßgaben der EU-Kosmetikverordnung“ oder „in Deutschland nach strengsten Qualitätsstandards produziert“), aber bisher fehlt eine einheitliche rechtliche Zuordnung, nach der die Sicherheit der Farben bewertet werden könnte. Auch werden vom Farbhersteller, bzw. Holi-Festival-Veranstalter nicht immer alle Inhaltsstoffe angegeben.
Hauptbestandteil der Holi-Farben ist die Trägersubstanz an der die Farbpigmente anhaften. Hierfür wird, soweit bekannt, meist Reis- oder Maisstärke oder Talkum verwendet. Für die Farbgebung werden laut Herstellerangaben stets Lebensmittelfarben verwendet und im Falle weiterer Zusätze wie Rieselhilfen oder Konservierungsmittel handelt es sich um Substanzen, die als Lebensmittel oder Lebensmittelzusätze zugelassen sind.

Die gesundheitlichen Gefahren

Die Wirkung, die das Holi-Pulver beim Einatmen und bei Haut- und Schleimhautkontakt haben kann, ist bislang noch nicht hinreichend untersucht. Vorsorglich raten einige Holi-Festival-Veranstalter den Teilnehmenden, auf Kontaktlinsen zu verzichten, Schutzbrillen zu tragen und Augen und Mund beim Werfen des Pulvers geschlossen zu halten. Ähnliche Hinweise werden auch vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gegeben. Die Länderarbeitsgruppe Umweltbezogener Gesundheitsschutz (LAUG) hat eine Bewertungshilfe zur Farbpulver- und Feinstaub-Exposition bei Holi-Veranstaltungen erstellt.
Wie Analysen des UBA zeigten, weisen Holi-Farben einen Feinstaubanteil (Partikel mit einem maximalen Durchmesser von 10 µm) von bis zu 70% auf, eine Problematik, die bei der Betrachtung von Holi-Farben als kosmetisches Mittel außer Acht gelassen wird. Solche Partikel können eingeatmet werden und in Abhängigkeit von ihrer Größe bis ins Lungengewebe vordringen. Außerdem deuten weitere Untersuchungen des UBA an, dass Bestandteile einiger Farbpulver entzündungsfördernde Eigenschaften besitzen.
Berichte aus Indien beschreiben, dass bei Veranstaltungen allergische Reaktionen oder andere Überempfindlichkeitsreaktionen auftraten. Sanitätsdienste in Deutschland berichten von Atembeschwerden und Schleimhautreizungen, wie Husten und gerötete Augen, und darüber, dass verklebte Augen und Nasengänge gespült werden mussten. Angeregt durch diese Berichte führte das UBA eine explorative internetbasierte Umfrage zu den gesundheitlichen Wirkungen und den Kenntnissen über Vorsichtsmaßnahmen durch. Der am häufigsten genannte gesundheitliche Effekt während der Holi-Veranstaltungen war Husten (50%) gefolgt von Reizungen der Nase, des Rachens oder des Halses. Die am stärksten ausgeprägte gesundheitliche Folge (Kategorien mäßig/stark) war die Reizung der Augen. 32% der Befragten gaben an, mindestens eine der abgefragten Beschwerden gehabt zu haben. Nur ca. 40% der Befragten waren die Sicherheitshinweise der Veranstalter aufgefallen. 53% bzw. 67% der Befragten war bekannt, dass Holi-Farben bei Kontaktlinsenträgern Augenreizungen verursachen können und Personen mit asthmatischen oder allergischen Erkrankungen Holi-Farben nicht benutzen sollten.

Unsere Empfehlung

Vor diesem Hintergrund empfiehlt das UBA,  die gesundheitlichen Hinweise der Holi-Festival-Veranstalter, die auf den entsprechenden Internetseiten, den Eintrittskarten oder den Verpackungen der Holi-Farben erhältlich sind, zu beachten. Menschen mit bekannten Allergien gegen Bestandteile des Holi-Pulver, bzw. relevanten Vorerkrankungen wie Asthma sollten Holi-Veranstaltungen besser nicht besuchen.
Wegen einer Farbstaubexplosion in Taipeh/Taiwan im Juni 2015 weisen wir darauf hin, dass Veranstalter sowie Genehmigungsbehörden unbedingt darauf achten müssen, dass nur explosionsgeprüfte, begutachtete Holi-Farben zum Einsatz kommen dürfen. Nähere Informationen dazu gibt es beim Verein zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb).

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