Ozon – viele haben es schon gehört, nur wenige wissen so richtig, um was es sich bei diesem Gas handelt: Ozon ist ein farbloses und sehr giftiges Gas. Gleichzeitig ist es eines der wichtigsten Spurengase in der Atmosphäre. Die natürliche Ozonschicht schützt die Erde vor den schädlichen ultravioletten Sonnenstrahlen. Ozon kann auch in Bodennähe auftauchen. Dann wird es allerdings nicht direkt freigesetzt, sondern erst durch Vorläuferschadstoffen, wie zum Beispiel Stickstoffoxide aus dem Straßenverkehr. Wieso die Ozonbelastung bei Sportveranstaltungen besonders gefährlich ist, erfahren Sie im folgenden Artikel des Umweltbundesamts:
Ozon bei Sportveranstaltungen
Open-Air-Sportveranstaltungen finden witterungsbedingt häufig im Sommer statt. Gerade in den Sommermonaten können aber auch die Ozongehalte der Luft hoch sein. Bei körperlicher Anstrengung wird mehr sowie tiefer geatmet und Ozon gelangt mit jedem Atemzug in die Atemwege und Lungen und kann so nachteilige gesundheitliche Wirkungen entfalten.
Die Veranstalterinnen und Veranstalter von Sportveranstaltungen sind angehalten, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über hohe Ozonwerte zu informieren. Werden die Schwellen des Informations- oder Alarmwerts überschritten, wird zudem auch in den Medien über die erwarteten erhöhten Ozonwerte berichtet. Letztlich bleibt es aber den Teilnehmerinnen und Teilnehmern selbst überlassen, ob sie bei erhöhten Ozonwerten an einer Sportveranstaltung teilnehmen. Wir möchten Ihnen im Folgenden einige grundlegende Informationen an die Hand geben, so dass Sie selbst noch besser über eine Teilnahme entscheiden können.
Hintergrundinformationen
Die Luftgüteleitlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfehlen für Ozon einen Richtwert zum Schutz der Gesundheit von 100 µg/m³ als 8-Stunden-Mittelwert. Die EU-Richtlinie 2008/50/EG „Luftqualität und saubere Luft für Europa“ legt für Ozon einen Zielwert für die menschliche Gesundheit fest: Der maximale 8-Stunden-Wert eines Tages darf an höchstens 25 Tagen pro Kalenderjahr, gemittelt über 3 Jahre, den Wert von 120 µg/m3 überschreiten. Es gibt zudem eine Informationsschwelle von 180 µg/m3 (1-Stunden-Wert) und eine Alarmschwelle von 240 µg/m3 (1-Stunden-Wert). Die EU-Richtlinie fand ihre Umsetzung in deutsches Recht durch die 39. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV), durch welche 2010 frühere Regelungen zu Ozon aufgehoben wurden.
Ab einem Ozonwert von 180 µg/m3 muss gemäß der deutschen Verordnung die Bevölkerung über die Gefährdung durch die Ozonbelastung informiert werden. Eine Gefährdung ergibt sich insbesondere bei körperlicher Anstrengung, so dass in den Bundesländern und Kommunen Hinweise in der folgenden Art gegeben werden: Personen, die „erfahrungsgemäß gegenüber Ozon empfindlich reagieren“, sollen insbesondere ungewohnte und starke Anstrengungen am Nachmittag im Freien vermeiden. Zum Teil wird auf das „ungewohnt“ und den „Nachmittag“ verzichtet und es werden „sportliche Ausdauerleistungen“ konkret benannt.
Wie lassen sich diese Informationen auf Sportveranstaltungen übertragen?
Speziell zu Sportveranstaltungen finden sich in den Bundesländern zuständigen Institutionen keine konkreteren Hinweise; anders ist das beim Schulsport: Allgemeiner Tenor ist, dass ab 180 µg Ozon/m3 (Informationswert) Achtsamkeit angeraten ist. Empfohlene Maßnahmen sind: auf Ausdauersportarten zu verzichten, auf besonders ozonempfindliche Schüler Rücksicht zu nehmen, asthmatische Kinder vom Sport zu befreien und auf Wettkämpfe und Schulfeste zu verzichten.
Es gibt auch Bundesländer und Kommunen, die zu mehr Vorsicht raten. In Sachsen wird empfohlen ab einem Wert von 150 µg/m3 den Sportunterricht anzupassen und das Schulverwaltungsamt Essen informiert bereits ab einem Wert von 120 µg/m3 (1 Stunden-Wert) mit der Empfehlung, dass im nachmittäglichen Sportunterricht auf Ausdauerleistungen verzichtet werden sollte.
Unsere Empfehlungen zu Open-Air-Sportveranstaltungen
Uns erscheint die größere Vorsicht gerechtfertigt und wir empfehlen Ihnen, schon ab einem 1-Stunden-Ozonwert von 120 µg/m³ eine Teilnahme an Open-Air-Sportveranstaltungen zu überdenken, denn für empfindliche Personen, und insbesondere für durch Atemwegserkrankungen vorbelastete Kinder, ist Vorsicht geboten. Dabei gilt, dass oft sinnvolles Handeln in Bezug auf sommerliche Hitze und UV-Strahlungsbelastung auch einen Schutz vor erhöhten Ozonkonzentrationen bietet; zum Beispiel sollten sportliche Aktivitäten nicht in der Mittagszeit und vor allem nicht am Nachmittag stattfinden, denn dann ist nicht nur die Hitze groß, sondern auch die Ozonkonzentrationen hoch.
Unsere Empfehlung ist aufgrund einer fehlenden aktuellen toxikologischen oder epidemiologischen Neubewertung der gesundheitlichen Wirkungen von Ozon als nicht abschließend anzusehen. Wir begründen unsere Empfehlung daher im Sinne des vorsorgenden Gesundheitsschutzes vorläufig mit den folgenden wissenschaftlichen Stellungnahmen:
- In der VDI-Richtlinie 2310 (Verein Deutscher Ingenieure), Blatt 15 von 2001 wurden ein Kurzzeit-MIK -Wert (0,5 h) (Maximale Immissions-Konzentration) zum Schutz der menschlichen Gesundheit definiert, er beträgt 120 µg/m3. Die VDI-Kommission stellte damals fest, dass es bei diesem Wert praktisch keinen Sicherheitsabstand für empfindlich auf Ozon reagierende Personen bei langandauernder körperlicher Betätigung im Freien gibt.
- Das Bundesland Baden-Württemberg ließ im Jahr 2000 ein Indexsystem zur Beurteilung der Luftqualität auf wissenschaftlicher Basis entwickeln. Dort wurde ebenfalls ein 1-Stunden-Wert von 120 µg/m3 ermittelt, ab dem ozonempfindliche Personen die körperliche Anstrengung im Freien reduzieren sollten.
- Die WHO hat 2013 ein Gutachten (REVIHAAP) zu den derzeit gültigen Grenz- und Zielwerten in der Europäischen Union (EU) erarbeitet und stellt bezüglich Ozon fest, dass ein Kurzzeit-Beurteilungswert (1 h) für Ozon wahrscheinlich sogar unter 90 µg/m3 liegen würde. Die WHO empfiehlt der EU in dem Gutachten auch, eine Neubewertung für Ozon vorzunehmen.
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