Die Uhr tickt für viele Bio-Betriebe in Süddeutschland: Die EU-weite Weidepflicht für ökologisch gehaltene Pflanzenfresser – also etwa Kühe, Schafe und Ziegen – sorgt weiterhin für erhebliche Unsicherheit. Besonders betroffen sind landwirtschaftliche Betriebe in Baden-Württemberg, Bayern und Teilen Hessens. Denn nicht alle Betriebe können die Vorgaben zur Weideführung problemlos umsetzen – oft fehlen schlichtweg die strukturellen Voraussetzungen.

Zwar hat der neue EU-Agrarkommissar Christophe Hansen im Sommer 2025 signalisiert, dass die aktuelle Regelung überarbeitet werden könnte – doch konkrete Änderungen oder ein verbindlicher Zeitplan lassen weiter auf sich warten.

Bis dahin gilt: Die bestehende Weideverpflichtung bleibt verbindlich.


Was bedeutet das konkret?

Laut geltendem EU-Recht (Verordnung 2018/848) müssen Bio-Pflanzenfresser während der Weideperiode Zugang zu einer geeigneten Weidefläche erhalten. Ausnahmen sind bisher nicht vorgesehen – auch wenn einzelne Bundesländer wie Baden-Württemberg sich für mehr Flexibilität eingesetzt haben.

Für viele Betriebe, die aufgrund ihrer Lage, Betriebsstruktur oder Tierhaltung keine Weidehaltung umsetzen können, wird das zu einem existenziellen Problem. Sie stehen nun vor einer schwierigen Entscheidung, die sie bis spätestens 30. September 2025 treffen müssen:

  • Vollständiger Ausstieg aus der Bio-Zertifizierung und der Öko-Fördermaßnahme D2

  • Ausstieg nur aus der Förderung D2, aber Verbleib im Bio-System

  • Verbleib in Förderung und Bio-Zertifizierung, bei fortbestehendem Risiko von Rückforderungen und Sanktionen

Besonders heikel: Ein Verstoß gegen die Weidepflicht kann nicht nur zur Aberkennung des Bio-Status führen, sondern auch zur Rückzahlung der Fördergelder aus mehreren Jahren.


Baden-Württemberg gewährt Ausstiegsoption – andere Länder nicht

In Baden-Württemberg wurde den betroffenen Betrieben die Möglichkeit eingeräumt, bis 15. Mai eine alternative Maßnahme zu beantragen. Wer nun zum 30. September aussteigen möchte, kann dies ohne förderrechtliche Nachteile tun – in anderen Bundesländern gibt es diese Option nicht.

Der Antrag auf Ausstieg muss online über das FIONA-Portal erfolgen. Eine spätere Rücknahme ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich – etwa wenn keine Kontrolle angekündigt wurde oder noch keine Verstöße festgestellt wurden.


Unsicherheit bei Planung und Investitionen

Für viele Betriebe ist die Entscheidung auch deshalb so schwer, weil die Rechtslage unklar und der politische Wille auf EU-Ebene noch nicht in konkreten Lösungen mündet. Zwar zeigt sich der neue Kommissar gesprächsbereit, doch vor dem Stichtag 30. September 2025 wird keine Änderung der Verordnung mehr erwartet.

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) in Baden-Württemberg verweist auf Beratungs- und Förderangebote, etwa für Investitionen in Weidezäune, Tränken oder Infrastruktur. Wer glaubhaft macht, dass eine Weidehaltung ab 2026 möglich sein wird, kann unter Umständen in der Öko-Förderung bleiben.


Verbände raten zur individuellen Beratung

Der Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau (AÖL), der BÖLW sowie die Landesbauernverbände raten von pauschalen Entscheidungen ab. Jeder Betrieb müsse seine eigene Ausgangslage prüfen:

  • Wann begann die Verpflichtung?

  • Gibt es schon Verstöße?

  • Ist eine Weidelösung realistisch?

Hier helfen Kontrollstellen, Erzeugerringe und Beratungsorganisationen weiter. Denn klar ist: Die Entscheidung jetzt beeinflusst den Betrieb nicht nur für die kommenden Monate – sie hat langfristige Auswirkungen auf Förderung, Zertifizierung und betriebliche Planung.


Fazit: Noch kein Durchbruch – aber Hoffnung auf Bewegung

Die Weidepflicht bleibt vorerst ein Kraftakt für viele Bio-Betriebe – mit offenem Ausgang. Der politische Druck wächst, doch konkrete Verbesserungen lassen auf sich warten. Jetzt sind Klarheit, faire Übergänge und verlässliche Perspektiven gefragt – damit Bio-Betriebe nicht zwischen Förderrichtlinien und EU-Vorgaben zerrieben werden.

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