Vor allem bei Jugendlichen sind die süßen koffeinhaltigen Brausen sehr beliebt – viele von ihnen trinken weitaus mehr als die empfohlene Höchstmenge. Was das für die Gesundheit bedeuten kann, erklärt die Verbraucherzentrale:

 

  • Die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) hat in einem wissenschaftlichen Gutachten die Werte für Koffein ermittelt, die gesundheitlich unbedenklich sind.
  • Für gesunde Erwachsene stellen 200 Milligramm Koffein (entspricht 2-3 Tassen Kaffee oder 2,5 Dosen Energy Drink), innerhalb kurzer Zeit getrunken, kein gesundheitliches Risiko dar.
  • Über den Tag verteilt gelten 400 Milligramm Koffein als unbedenklich.
  • Für Kinder und Jugendliche gelten 3 Milligramm Koffein pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag als unbedenklich.
  • Bei Schwangeren und stillenden Frauen ist eine Koffeinmenge bis zu 200 Milligramm über den Tag verteilt für den Fötus und das gestillte Kind unbedenklich.

Fast 70 Prozent aller Jugendlichen trinken Energy Drinks, und jeder vierte von ihnen mehr, als gesund ist. Aber auch Studenten und Erwachsene greifen zu den koffeinhaltigen Erfrischungsgetränken, um ihre Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit zu steigern; auf Partys und beim Autofahren sollen sie die Müdigkeit vertreiben.

Was in Energy Drinks drin steckt

Die meisten Energy Drinks schmecken künstlich süß und setzen sich in der Regel aus folgenden Zutaten zusammen:

Wasser, Zucker (zum Beispiel Dextrose, Glucose, Saccharose, Fruktose), Kohlensäure, Koffein, Taurin, Glucuronolacton, Farbstoffe und Aromen. Dabei sorgt das Koffein für die anregende Wirkung, das gilt aber nur für Koffein in Maßen. Je nach Hersteller unterscheiden sich die Getränke durch Pflanzenextrakte wie Mate oder Guarana, verschiedene Aroma- und Farbstoffe.

Hoher Zuckergehalt

Durch den hohen Zuckergehalt enthalten Energy Drinks relativ viele Kalorien, etwa so viel wie Cola-Getränke oder Limonaden. Zwei Dosen dieses Getränks (500 Milliliter) können bis zu 70 Gramm Zucker enthalten, umgerechnet 24 Stück Würfelzucker. Alternativ gibt es zuckerfreie Varianten, die mit Süßstoffen gesüßt sind.

Verbindliche Höchstmengen für Zusätze in Energy-Drinks

Die gesetzlichen Bestimmungen zu Energy Drinks stehen in der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung. Danach handelt es sich bei Energy Drinks um ein koffeinhaltiges Erfrischungsgetränk , das maximal 320 Milligramm Koffein pro Liter enthalten darf. Auch für andere Zutaten gelten Höchstgehalte. Lesen Sie hier weiter

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