Die Bundesrepublik Deutschland erfüllt ihre Verpflichtungen aus dem Übereinkommen über nukleare Sicherheit (Convention on Nuclear Safety). Zu diesem Ergebnis kommt ein Bericht der Bundesregierung.

Die Bundesrepublik Deutschland erfüllt ihre Verpflichtungen aus dem Übereinkommen über nukleare Sicherheit (Convention on Nuclear Safety). Zu diesem Ergebnis kommt ein Bericht der Bundesregierung, den das Bundesumweltministerium der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) heute übermittelt hat. Der Bericht beantwortet alle wichtigen Fragen zum aktuellen Stand der Gewährleistung der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes in der verbleibenden Restlaufzeit der deutschen Atomkraftwerke bis Ende 2022. Er wird Gegenstand der nächsten Überprüfungstagung zu dem Übereinkommen sein, die im Frühjahr des nächsten Jahres in Wien stattfinden wird.

internationaler Austausch ist ein hohes Gut

Bundesumweltministerin Schulze: „Der regelmäßige internationale Austausch zu Fragen der nuklearen Sicherheit ist ein hohes Gut. Der heute vorgelegte Bericht belegt abermals, dass Deutschland im Bereich der nuklearen Sicherheit – trotz des beschlossenen Atomausstiegs – eine Vorbildfunktion hat. Auf der nächsten Tagung zum Übereinkommen über nukleare Sicherheit in Wien werden wir uns erneut mit Nachdruck dafür einsetzen, dass das Übereinkommen weiterhin als wirkungsvolles Instrument zur weltweiten Verbesserung der nuklearen Sicherheit genutzt wird.“

Völkerrechtliches Übereinkommen seit 1986

Das völkerrechtliche Übereinkommen über nukleare Sicherheit wurde nach dem Unfall im Atomkraftwerk Tschernobyl 1986 und den politischen Umwälzungen in Osteuropa zu Beginn der 1990er Jahre unter maßgeblicher Beteiligung Deutschlands initiiert und ist seit dem 24. Oktober 1996 in Kraft. Deutschland ist seit dem 20. April 1997 Vertragspartei. Insgesamt umfasst das Übereinkommen gegenwärtig 86 Vertragsparteien.

Die wichtigsten Ziele des Übereinkommens bestehen in der Erreichung und Beibehaltung eines weltweit hohen Standes der nuklearen Sicherheit von Atomkraftwerken, in der Gewährleistung wirksamer Abwehrvorkehrungen gegen mögliche radiologische Gefahren und in der Verhütung von Unfällen mit radiologischen Folgen lesen Sie hier weiter

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