Dipl.-Ing. Jörg Trübl, CEO der MABEWO AG aus der Schweiz während einer Lesung zum Thema „Pharmazeutisches Cannabis“ – Wissenschaftler, Unternehmen, Lieferanten und Behörden arbeiten weltweit mit dem Ziel zusammen, den Wirkstoff Cannabis aus medizinischer Sicht zu etablieren.
Eine neuerliche Mitteilung aus dem Bundesministerium für Gesundheit markiert nicht nur die medizinische, sondern auch die ökonomische Bedeutung von Cannabis, und das zuständige Ministerium hat die Anwendung von medizinischem Cannabis in Deutschland am 10. März 2017 legalisiert. Diese Legalisierung wird sicherlich eine weitere, positive Reaktion im deutschen Sprach- und Kulturkreis im Lichte der besonderen Beziehungen bewirken.
Neben der humanitären Bedeutung der Freigabe des Wirkstoffes ist sicherlich auch der enorme Bedarf nach diesen Produkten, der zu einer Unterversorgung führen kann, zu sehen. Die Börsenkurse zeigen diese dynamische Aufbruchstimmung trotz der erheblichen Schwankungen bis zum heutigen Tag. Fakt ist, dass jeder über Nacht entstehende Markt mittelfristig konsolidiert wird – ein „Naturgesetz der Ökonomie“! Andere Aspekte finden in der Produktqualität, Reinraumtechnik, Lieferzeiten, Sortenreinheit und Wirkstoffauswahl Berücksichtigung, wobei viele Fragen für alle Beteiligten noch gelöst werden müssen.
Die Anwendung von Cannabis und Cannabinoiden zu medizinischen Zwecken unterliegt der Verschreibungspflicht, und wird innerhalb der Europäischen Union im gesetzlichen Rahmen streng reguliert.
In Deutschland haben gesetzlich-versicherte Menschen einen Anspruch auf Medikamente mit Cannabiswirkstoffen und deren Kostenübernahme durch die Krankenkassen, wenn eine medizinische Notwendigkeit gegeben ist.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat im vergangenen März 2020 noch einmal bekräftigt:
„Bei Medizinal Cannabis handelt es sich um ein Arzneimittel, welches – auf dem Weg von seiner Herstellung über das Inverkehrbringen bis hin zur Abgabe nach ärztlicher Verschreibung auf einem Betäubungsmittelrezept in der Apotheke – neben den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften auch den hohen Anforderungen des Arzneimittel- und Apothekenrechts unterliegt.“
Eine kurze Reise in die Vergangenheit: Die Medizingeschichte gibt Auskunft über die frühere, medizinische Anwendung von Cannabis
Seit über 10.000 Jahren wird die Hanfpflanze nicht nur für die Heilung von Krankheiten, sondern auch als Dichtungs- und Verbindungsmittel genutzt. Im Handwerk ist Hanf seit vielen Jahren als Abdichtungsmittel bekannt.
Wann die heilende Wirkung der Hanfpflanze von der Menschheit entdeckt worden ist, ist nicht bekannt. Die Archäologie kann derweil auch noch keine exakte Datierung liefern. Dennoch wird medizinischer Cannabis aus der Hanfpflanze gewonnen und gilt seit Urzeiten als natürliches Heilmittel – sowohl bei den verschiedenen Weltreligionen, sie hat auch als Heilpflanze der Götter Ruhm erlangt, davon zeugen zahlreiche Legenden aus aller Welt. Der Ausgangspunkt dieser vielseitigen Anwendungsmöglichkeiten ist eine Pflanzengattung mit dem Namen Cannabis sativa. Der medizinische Mehrwert ist in den Fasern, Blättern und in den Blüten aber auch in dem gewonnen Öl aus den Pflanzen zu sehen.
Medizinischer Cannabis, in seinen verschiedenartigen Varianten, ist ein Naturprodukt, der im Blickwinkel von unterschiedlichen Anwendungen kranken Menschen helfen kann. Dies mit geringen Nebenwirkungen und ganz ohne chemische Herstellungsprozesse, die ebenfalls unter dem Nachhaltigkeitsaspekt fallen.
Bereits die große Visionärin des Mittelalters Hildegard von Bingen (1098-1179) hat in ihrer Zeit die medizinischen Möglichkeiten von Cannabis geschildert und die Naturheilkunde de facto etabliert. Was die Äbtissin vor rund 800 Jahren niederschrieb, ist bestechend aktuell. Hildegards ganzheitliche Heilkunde mahnt zur Rückbesinnung auf die Heilkräfte der Natur, und verweist auf die Zusammenhänge von Körper, Geist und Seele. Ihre Erkenntnisse über die Entstehung und Behandlung von Krankheiten auch mittels Cannabis können in weiten Bereichen einen gleichberechtigten Platz neben vielen Erkenntnissen der Schulmedizin beanspruchen. Dabei darf aber nicht übersehen werden, dass die Visionärin, die mit dem damaligen Kaiser mit dem Ziel eine einmütige Korrespondenz pflegte, die Fragestellungen ihrer Zeit mit zu gestalten, ihre Einsichten nicht durch moderne naturwissenschaftliche Erkenntnismethoden gewann, sondern als Eingebungen unmittelbar „vom himmlischen Schöpfer erhielt.“ Offensichtlich konnte Hildegard von Bingen und die Heilkundler der vergangenen Zeiten auf ein Vermächtnis unserer fernen Ahnen aus der römischen und germanischen Zeit zurückgreifen.
Aus dem Nachlass der Äbtissin geht hervor, dass Cannabis schmerzstillende Wirkung zeigt. Heilkundige Mönche und Ordensschwestern waren in jener Zeit gleichzeitig Ärzte und Apotheker. Mit Substanzen und Heilkräutern die sie selbst zubereitet und kultiviert hatten, heilten sie Kranke. Eine juristische Trennung zwischen Arzt und Apotheker wurde erst im späten Mittelalter durch das „apostolische Edikt von Salerno im Jahre 1241“ vollzogen. Vor der industriellen Revolution und der „feindlichen“ Übernahme der Heilkunde durch die chemische Industrie waren über 100 unterschiedliche Medikamente aus Cannabiswirkstoffen gebräuchlich.
V.i.S.d.P.:
Catrin Soldo
Pressesprecherin
MABEWO AG
Kontakt:
MABEWO AG
Chli Ebnet 3
CH-6403 Küssnacht/Rigi
Schweiz
T +41 41 817 72 00
info@mabewo.com
Vertreten durch Herrn Jörg Trübl
Die MABEWO AG steht für Nachhaltigkeit. „Make a better world“ investiert in die Zukunft und schafft Lebensgrundlagen, in denen grundlegende Bedürfnisse abgedeckt werden: MABEWO nutzt Photovoltaikanlagen zur Wasser- und Stromproduktion. MABEWO ist ein verlässlicher lokaler Dienstleister, der die Lebenssituation der Menschen verbessert und Arbeitsplätze schafft. Herr Jörg Trübl ist ausgebildeter Umweltingenieur und verfügt über 20 Jahre praktische wirtschaftliche Erfahrung in der Unternehmensführung als Berater, Coach und CEO von KMUs in Europa. Weitere Informationen unter: https://www.mabewo.com/
Pressekontakt:
MABEWO AG
Catrin Soldo
Chli Ebnet 3
CH-6403 Küssnacht/Rigi
Schweiz
T +41 41 817 72 00
c.soldo@mabewo.com
Leave a comment