Rückruf: Mehl kann „Motten oder deren Gespinste“ enthalten
Eine Firma aus Baden-Württemberg ruft Mehle und Schrote zurück – aus einem unappetitlichen Grund.
Die Hegnacher Mühle ruft Mehle und Schrote mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum vor dem 13. Juli 2020 zurück. Der Hersteller warnt, dass die Produkte Motten oder Mottengespinste enthalten können.
Dem Landratsamt Rems-Murr zufolge seien die Lebensmittel nicht gesundheitsschädlich, "könnten aber den Ekel der Verbraucher erregen."
Mottenbefall wegen heißem Frühjahr
„Durch die extreme Hitze in diesem Frühjahr kam es zu einer starken Vermehrung der Mottenpopulation, auf die wir am 13. Juli mit einer