Svenja Schulze: „Messstellen-Debatte war reines Ablenkungsmanöver“
TÜV-Gutachten bescheinigt Bundesländern korrekte Aufstellung ihrer Luftmessstellen
Die geltenden EU-Regeln zur Messung der Luftqualität werden in den Bundesländern sach- und rechtskonform angewendet. Das zeigt ein Gutachten des TÜV Rheinland, der im Auftrag des Bundesumweltministeriums die Standortauswahl von bundesweit 70 Stickstoffdioxid-Messstellen untersucht hat – darunter alle Messstellen, an denen 2017 der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid überschritten wurde. Das Ergebnis: 69 Messstellen bilden die Luftbelastung nach den geltenden EU-Regeln zur Messung von Luftschadstoffen ab. Für eine Messstelle konnte der TÜV zwar kein abschließendes Urteil