Schulze: “Das bloße Vernichten neuwertiger Ware wollen wir unterbinden“
Bundesumweltministerin legt ihren Entwurf zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vor
Das Bundesumweltministerium will den Trend zum Wegwerfen funktions- und gebrauchsfähiger Ware stoppen. Dazu soll eine Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes erfolgen, das aufgrund der Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht novelliert werden muss.
Für den Umgang mit Retour- und Überhangware soll zukünftig eine Obhutspflicht gelten. Den Entwurf dazu legt das BMU nun den Ländern und den zuständigen Verbänden zur Kommentierung vor. Mit der Novelle sollen wichtige Maßnahmen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und zur Verbesserung