Verpackte Ware: Angaben bei bestimmten Lebensmitteln
Für bestimmte Lebensmittel gibt es neben den vom Gesetz generell geforderten Hinweisen noch zusätzliche Pflichtangaben. Die Verbraucherzentrale informiert, was Sie beachten müssen:
Das Wichtigste in Kürze:
Hängt die Haltbarkeit bestimmter Lebensmittel von der Lagertemperatur ab, muss diese angegeben sein.
Bei unverarbeitetem Rindfleisch, Eiern, Fisch und den meisten frischen Obst- und Gemüsearten ist die Angabe des Ursprungslandes vorgeschrieben.
Setzt der Hersteller Lebensmittelimitate ein, muss der ersatzweise verwendeten Stoff in unmittelbarer Nähe des Produktnamens angeben sein. Die Schriftgröße der Kennzeichnung muss mindestens 75
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Bio im Alltag, Biosiegel & Verbände