Auf der Zutatenliste etlicher Fertigprodukte sind die Begriffe „natürliches Aroma“ oder „Extrakt aus…“ zu finden. Doch was bedeutet das genau und worin liegt der Unterschied dieser zwei Inhaltsstoffe? Die Verbraucherzentrale klärt auf:

„Himbeerextrakt“ und „natürliches Himbeeraroma“ gelten als natürlich und stammen aus der Himbeere. Trotzdem sind sie nicht dasselbe. Hier die Unterschiede:

„Himbeerextrakt“

Aromaextrakte werden mit Hilfe von Lösungsmitteln wie Wasser, Alkohol oder Öl aus natürlichen Rohstoffen gewonnen, zum Beispiel aus Früchten oder Gewürzen. Der Rohstoff wird genannt, zum Beispiel „Himbeerextrakt“. Ein Aromaextrakt enthält das gleiche Spektrum aus vielen Aromastoffen, wie es im jeweiligen Ausgangsmaterial (der Frucht oder dem Gewürz) vorliegt. Somit ist er auch zu 100 Prozent natürlich, auch wenn er nicht so bezeichnet wird. Ein Aromaextrakt darf sich auch „natürliches x-Aroma“, zum Beispiel „natürliches Himbeeraroma“, nennen, denn er erfüllt die Voraussetzungen dafür.

„Natürliches Himbeeraroma“

Wird beim natürlichen Aroma der Rohstoff angegeben, zum Beispiel „natürliches Himbeeraroma“, so muss das  Aroma zu mindestens 95 Prozent aus dem benannten Lebensmittel stammen. Ausgangsstoffe können pflanzliche und tierische Lebensmittel sein, zum Beispiel Gewürze, Kräuter, Früchte oder Fleisch. Das „natürliche x-Aroma“ besteht aus einem oder mehreren natürlichen Aromastoffen und/oder Aromaextrakt. Es muss deutlich nach dem bezeichneten Lebensmittel schmecken, aber nicht dasselbe Aromenspektrum aufweisen. Die restlichen maximal fünf Prozent Aromabestandteile anderer Herkunft können zur „Standardisierung“ dienen, um eine gleichbleibende Qualität zu gewährleisten. Oder sie sollen dem Aroma eine besondere Note verleihen, es zum Beispiel geschmacklich abrunden oder für einen frischeren oder fruchtigeren Geschmack sorgen.

Aufgepasst bei „natürlichem Aroma“

Enthält ein nach Himbeere schmeckendes Lebensmittel „natürliches Aroma“ – wird die Himbeere also nicht genannt – so muss das Aroma nicht aus Himbeeren stammen, sondern kann aus anderen natürlichen Rohstoffen gewonnen werden. Das können Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen sein, und es muss sich dabei nicht um Lebensmittel handeln. Die Bezeichnung „natürliches Aroma“ ist explizit für solche Aromen vorgesehen, die zwar natürlicher Herkunft sind, bei denen die Nennung des Ausgangsstoffs aber den Geschmack nicht zutreffend beschreiben würde. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn ein nach Himbeere schmeckendes Aroma aus Zuckerrübenschnitzeln hergestellt wird.

Alle drei Aromenkategorien brauchen im Zutatenverzeichnis nicht unterschieden zu werden. Rechtlich reicht die Angabe „Aroma“ – der Überbegriff für die verschiedenen Aromen.

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Für Verbraucher können Begriffe wie „Natürliches Aroma“ „natürliches Himbeeraroma“ oder „Himbeerextrakt“ ähnlich klingen. Wenn Sie Aromen aus der betreffenden Frucht bevorzugen, sollten Sie daher die Begrifflichkeiten kennen. Steht „Aroma“ in der Zutatenliste, dann sollten Sie damit rechnen, dass es nicht aus dem namengebenden Rohstoff stammt oder künstlich hergestellt wurde. Mehr Infos hier

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