Trinkwasser gehört in Deutschland zu den am besten überwachten Lebensmitteln. Werden Grenzwerte überschritten, liegt das häufig an den Leitungen in den Häusern – worauf es bei der Trinkwasser-Installation ankommt, darüber informiert Sie das Umweltbundesamt:

Wer Leitungswasser trinkt, schont Umwelt und Geldbeutel. Denn – im Gegensatz zu Mineralwasser – sind für Leitungswasser keine Verpackung oder Transportwege nötig.

Auf die letzten Meter kommt es an

Die Wasserversorger garantieren in Deutschland eine gute Trinkwasserqualität. Wenn Grenzwerte überschritten werden, liegt das häufig an den Leitungen in den Häusern. Für die Hausinstallationen und deren gesundheitliche und technische Eignung zum Transport von Trinkwasser sind die Haus- und Wohnungsbesitzer verantwortlich. Dabei gilt: Arbeiten an der Trinkwasser-Installation sind nichts für Heimwerker. Schützen Sie Ihr Trinkwasser vor Problemen und Verunreinigungen, indem Sie Arbeiten an der Trinkwasserinstallation nur von Fachbetrieben ausführen lassen. In unserem Erklärfilm zeigen wir, worauf es auf den letzten Metern ankommt.

Wenn Sie den Verdacht haben, dass kein einwandfreies Trinkwasser aus Ihrem Hahn kommt, wenden Sie sich an den Gebäudeeigentümer oder ein Installationsunternehmen. Werden die Mängel nicht behoben, ist das Gesundheitsamt Ihr Ansprechpartner.

Kein abgestandenes Wasser trinken

Das Lebensmittel Trinkwasser hat wie Milch, Brot oder Gemüse ein „Verfallsdatum“. Verwenden Sie für Lebensmittelzwecke kein abgestandenes Leitungswasser (Stagnationswasser). Hierin könnten sich Inhaltsstoffe aus den Leitungen angereichert haben. Trinken Sie deshalb nur frisches und kühles Wasser: Lassen Sie Trinkwasser, das vier Stunden oder länger in der Leitung gestanden hat, kurz ablaufen bis es etwas kühler über die Finger läuft. Sie können das abgelaufene Wasser für andere Zwecke verwenden, z.B. zum Blumengießen. Und: Füllen Sie Ihren Kochtopf besser mit Wasser aus der Kaltwasserleitung – denn in Warmwassersystemen stagniert das Wasser oft länger.

Bleifrei ist super

Seit Dezember 2013 gilt für Blei im Trinkwasser ein Grenzwert von maximal 0,010 mg/l. Dieser Wert kann von Trinkwasser, das durch Bleirohre fließt, in der Regel nicht eingehalten werden. Falls Sie als Mieter befürchten, dass Ihr Trinkwasser durch Bleileitungen fließt, sollten Sie Ihren Vermieter fragen. Gibt Ihnen dieser keine zufriedenstellende Auskunft, können Sie sich an das örtliche Gesundheitsamt wenden. Dieses kann Ihnen u.a. Auskunft geben, wie und durch wen eine Untersuchung des Trinkwassers durchgeführt werden kann.

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