„Direktsaft“, „frisch vom Baum“ oder „kalt gepresst“: Mit solchen und ähnlichen Werbeaussagen versuchen Anbieter von Fruchtsäften, die Qualität ihrer Produkte hervorzuheben. Doch „frisch“ bedeutet, dass der Saft keinen Prozess der Haltbarmachung durchlaufen hat. Darauf hat das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Sigmaringen hingewiesen und den Frischebegriff aus Sicht der Lebensmittelüberwachung erläutert. Im Jahr 2020 beanstandete das Amt acht Fruchtsäfte, deren „Frische“-Werbung es als nichtzutreffend beurteilte.
CVUA: „Frischer“ Saft kann nicht lange haltbar sein
Werbehinweise wie „frisch“ oder „kalt gepresst“ sind rechtlich nicht speziell geregelt. Laut CVUA Sigmaringen bestehe in Fachkreisen Einigkeit darüber, dass ein „frischer Fruchtsaft“ aus Früchten gepresst und der Saft anschließend zum unmittelbaren Verzehr angeboten werde. Im Gegensatz dazu könne ein Saft, der einen Haltbarkeitsprozess durchlaufen habe, nicht als „frisch“ bezeichnet werden, da er nicht mehr die gleichen Qualitätsmerkmale und Güteeigenschaften besitze.
Säfte aus der Kühltheke: Schonend behandelt, aber nicht frisch
Relativ klar ist der Sachverhalt bei Säften aus Konzentrat sowie klassisch pasteurisierten Direktsäften. Diese Säfte werden zur Haltbarmachung erhitzt, sodass sie auch ohne Kühlung mehrere Monate haltbar und dadurch nicht mehr „frisch“ sind. Weniger klar ist der „Frische-Status“ bei Produkten, die durch moderne Verfahren schonend behandelt und in der Kühltheke angeboten werden. Dies sind im Wesentlichen:
- „Mild“ oder „schonend“ pasteurisierte Säfte: Die Pasteurisierung erfolgt bei niedrigeren Temperaturen und/ oder kürzerer Heißhaltedauer. Da nicht alle Keime abgetötet werden, müssen die Säfte kühl gelagert werden und haben eine geringere Haltbarkeit.
- Durch Hochdruck pasteurisierte Säfte (HPP-Verfahren): Bei dem sogenannten HPP-Verfahren (High Pressure Processing) werden die bereits in PET-Flaschen abgefüllten Getränke in einem mit Wasser gefüllten Behälter unter Hochdruck gesetzt. Die so behandelten Säfte sind bei durchgängiger Kühlung vier bis sechs Wochen haltbar. Laut einer aktuellen Stellungnahme des Arbeitskreises Lebensmittelchemischer Sachverständiger (ALS) sollten solche Säfte als „hochdruckpasteurisiert“ oder „Haltbargemacht durch Hochdruck“ gekennzeichnet werden.
Das CVUA Sigmaringen weist darauf hin, dass beide Verfahren die Haltbarkeit verlängern und entsprechend behandelte Säfte nicht als „frisch“ beworben werden sollten – unabhängig davon, welche Technologie eingesetzt wurde. Das Amt hat daher in seiner Untersuchung die Kennzeichnung entsprechend behandelter Säfte als täuschend eingestuft.
„Kaltgepresst“: Unklare Aussage mit Täuschungspotenzial
Ebenso wie der Begriff „frisch“ ist bei Säften auch der Hinweis „kaltgepresst“ zu finden. Doch ohne weitere Erklärung bleibt hier unklar, was dahinter steckt. Laut CVUA ist die Angabe sowohl auf nahezu unbehandelten Säften als auch auf mittels HPP-Verfahren behandelten Säften zu finden. Bei letzteren ist die Angabe allerdings nicht ausreichend, um über die Behandlung per Hochdruck zu informieren (s.o.). Das CVUA ist daher der Ansicht, dass der Hinweis „kaltgepresst“ ohne weitere Erläuterung bei Fruchtsäften als irreführend anzusehen ist.
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