Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Pharmakonzern Bayer. Der Grund: Das pflanzliche Magenmittel Iberogast könnte für einen Todesfall verantwortlich sein. Unser Autor meint: die Ermittlungen sind dringend notwendig. Ein Kommentar.

Dass die Staatsanwaltschaft nach einem Todesfall im Zusammenhang mit dem Magenmittel Iberogast laut Presseberichten nun gegen den Pharmakonzern Bayer ermittelt, ist gut – und dringend notwendig. Warum hat sich das Unternehmen so lange gegen den Abdruck von Warnhinweisen in der Packungsbeilage gesperrt? Hat Bayer damit womöglich fahrlässig gehandelt? Diese Fragen gilt es zu klären. Denn Hinweise auf eine leberschädigende Wirkung des pflanzlichen Wirkstoffs Schöllkraut gab es schon vor mehr als zehn Jahren.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat bereits 2008 Ergänzungen in den Gebrauchsinformationen angeordnet. Doch sowohl der damalige Anbieter Steigerwald als auch der Nachfolger Bayer widersetzten sich dem. Auch ÖKO-TEST kritisierte den fehlenden Warnhinweis.

Und Bayer? Hat den Hinweis nicht nur weiter weggelassen. Der Konzern klagte sogar lesen Sie hier weiter

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