Männliche Ferkel werden meist kastriert, um Ebergeruch bei Schweinefleisch zu verhindern, der für einen Teil der Verbraucher Ekel erregend ist. Der Bundestag hat am 29.11.2018 beschlossen, dass Ferkel zwei Jahre länger als geplant ohne Betäubung kastriert werden dürfen: bis Ende 2020. Wir kritisieren den Beschluss als nicht gerechtfertigte Verlängerung des Tierleids, da es praxistaugliche Alternativen zur Vermeidung von Ebergeruch gibt, die weniger belastend für die Tiere sind. Verbraucher können beim Einkauf von Fleisch aber nicht erkennen, ob und wie Ferkel kastriert wurden.
Zwanzig Millionen Ferkel werden jedes Jahr ohne Betäubung in Deutschland kastriert. Dieser schmerzhafte Eingriff ist per Ausnahmeregelung im Tierschutzgesetz erlaubt. Ende 2018 sollte damit Schluss sein, wie der Bundestag vor fünf Jahren beschlossen hatte. Ab 2019 sollte nur noch unter Betäubung kastriert werden dürfen. Ende November 2018 hat jedoch der Bundestag die Ausnahmeregelung um zwei Jahre verlängert.
Hintergrund der Kastration männlicher Schweine
Der wesentliche Grund für die Kastration männlicher Schweine ist das Risiko des Auftretens eines unangenehmen Geruchs („Ebergeruch“), der beim Fleisch von etwa zwei bis zehn Prozent der Eber auftritt. Zwar nimmt nur ein Teil der Verbraucher den Geruch wahr, bei diesen kann er aber so starken Ekel hervorrufen, dass sie das Fleisch nicht essen können. Hauptverantwortlich für den Ebergeruch ist das natürliche Sexualhormon Androstenon, das in den Hoden geschlechtsreifer Eber gebildet wird, in Zusammenwirkung mit dem Eiweißabbauprodukt Skatol. Bei der Kastration werden die Hoden entfernt und so die Bildung von Androstenon verhindert.
Es gibt keinen Grund, Ferkel weiterhin ohne Betäubung zu kastrieren
Ferkel empfinden Schmerzen. Sie leiden unter der Kastration und dem anschließenden Wundschmerz. Auch Tierärzteorganisationen haben sich eindringlich für die Beendigung der betäubungslosen Ferkelkastration ausgesprochen, die sie teilweise sogar als Tierquälerei bezeichnen. In der Schweiz und Norwegen ist die betäubungslose Kastration bereits seit vielen Jahren verboten. Die Verbraucherzentralen fordern daher von Politik, Fleischwirtschaft und Handel, dass die betäubungslose Kastration schnellstmöglich beendet wird.
Praxistaugliche Alternativen
- Mast nicht kastrierter männlicher Schweine (Ebermast): Voraussetzung für die Ebermast ist ein an die Tiere angepasstes Haltungssystem mit ausreichend Platz, angepasster Fütterung und artgemäßer Beschäftigung. Rund 15-20 Prozent der männlichen Schweine werden in Deutschland bereits als intakte Eber gehalten. Geruchsbelastete Tiere werden bei der Schlachtung aussortiert.
- Immunokastration: Mit zwei Impfungen wird die Bildung von Androstenon im Hoden unterdrückt und so Ebergeruch verhindert. Laut Institut für Tierschutz und Tierhaltung des bundeseigenen Friedrich-Löffler-Instituts ist diese Impfung gegen Ebergeruch „tierschutzfachlich der beste Weg„.
- Chirurgische Kastration unter Isofluran-Narkose: Die Betäubung erfolgt mit dem Narkosegas Isofluran. Da dieses keine schmerzlindernde Wirkung hat, wird vorher ein Schmerzmittel gespritzt. In der Schweiz wird hauptsächlich diese Form der Kastration angewendet, ebenso von den deutschen NEULAND-Betrieben. Grundsätzlich stellt der chirurgische Eingriff der Kastration immer eine Belastung für die Tiere dar.
Leave a comment