Da männliche Küken keine Eier legen und deshalb nur für den Fleischkonsum ertragreich sind, werden viele von ihnen schon ab dem ersten Tag ihrer Existenz getötet – oftmals geschreddert. Dieses Verfahren ist grausam und sollte gestoppt oder zumindest gemindert werden. Welche Lösungen es gibt, darüber informiert die Verbraucherzentrale Sachsen:

Wer Eier von speziellen Initiativen kauft, kann den frühen Tod männlicher Küken verhindern. Am 13. Juni verkündet das Bundesverwaltungsgericht, ob das Töten mit dem Tierschutzgesetz vereinbar ist.

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat es Brütereien 2016 erlaubt, weiterhin männliche Küken nach dem Schlüpfen zu vergasen oder zu schreddern. Das letzte Wort dazu hat das Bundesverwaltungsgericht. Sein Urteil soll am 13. Juni verkündet werden. Konsumenten können Eier von Initiativen kaufen, die auch männliche Küken aufziehen. Das erste „marktreife“ Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei wurde inzwischen vorgestellt. Den kompletten Text finden Sie hier

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