Schulze: Neuregelung zum Wolf ist vernünftiger Interessenausgleich zwischen Artenschutz und Weidetierhaltern

Am 22. Mai hat das Bundeskabinett eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes beschlossen, die den Interessenausgleich zwischen dem Schutz des Wolfes und dem Schutz von Weidetierhaltern regelt.

Balanceakt zwischen Weidetierhaltern und Tierschützern

Am 22. Mai hat das Bundeskabinett eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes beschlossen, die den Interessenausgleich zwischen dem Schutz des Wolfes und dem Schutz von Weidetierhaltern regelt. Damit reagiert die Bundesregierung auf die berechtigten Sorgen der Weidetierhalter und schafft eine größere Rechtssicherheit in der Frage, unter welchen Bedingungen die lokalen Naturschutzbehörden Ausnahmen vom Artenschutz machen dürfen. Weitere Regelungen wie das Fütterungsverbot dienen der Prävention: Wölfe sollen ihre Scheu vor den Menschen nicht verlieren.

Vernünftiger Interessensausgleich gelungen

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Hier ist ein vernünftiger Interessenausgleich gelungen, der Herdenschutz und Artenschutz in Einklang bringt. Die Bundesregierung steht zum europaweit vereinbarten Schutz gefährdeter Arten. Zugleich unterstützen wir die Schäferei, die für den Naturschutz unverzichtbar ist. Es wird künftig einfacher, Herden vor wiederholten Rissen zu schützen, aber der Wolf bleibt eine streng geschützte Tierart. Der Gesetzentwurf hilft dabei, die Koexistenz von Wolf und Weidetierhaltung in Deutschland zu ermöglichen. Wir haben auf die Sorgen vor Ort reagiert. Da, wo es ein Problem gibt, lösen wir es. Und da, wo es keines gibt, gilt der Artenschutz uneingeschränkt. Wölfe ohne guten Grund abzuschießen ist und bleibt ausgeschlossen.“

Schaden bei Weidetierhaltern muss nicht deren Existenz gefährden

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (mit der Ergänzung des Paragraphen 45a „Umgang mit dem Wolf“) schafft mehr Rechtssicherheit bei der Entnahme von Wölfen, die Weidetiere reißen. Für eine Abschussgenehmigung durch die zuständigen Umweltministerien der Länder reicht es, wenn der Weidetierhalter einen „ernsten“ Schaden durch Wölfe erleidet, der Schaden muss nicht die wirtschaftliche Existenz gefährden, wie in der Rechtsprechung teilweise verlangt wurde. Das hilft auch den Hobbytierhalten. Wenn Schäden bei Nutztierrissen keinem bestimmten Wolf eines Rudels zugeordnet werden können, ist nun der Abschuss einzelner Mitglieder lesen Sie hier weiter

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