Konferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens endet mit zahlreichen Beschlüssen zum Schutz von Elefanten, Haien, Giraffen, Reptilien und Tropenhölzern. Pressetext des bmu
Die Staatengemeinschaft hat sich zum Abschluss der Artenschutzkonferenz in Genf auf zahlreiche Handelsbeschränkungen und –verbote zum Schutz von gefährdeten Tier- und Pflanzenarten verständigt. Dazu gehört ein besserer Schutz für die durch Überfischung bedrohten Makohaie, für Giraffen und bestimmte Tropenhölzer. Zudem hat sich Deutschland zusammen mit zahlreichen anderen Staaten erfolgreich gegen eine Lockerung des internationalen Verbots des Elfenbein- und Nashornhandels eingesetzt.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Viele Tier- und Pflanzenarten sind stark gefährdet und brauchen unseren Schutz – von den Elefanten über Haie und Rochen bis zu den Tropenhölzern. Eine Ursache dafür ist der internationale Handel. Die Beschlüsse von Genf sind gute und wichtige Schritte für den Artenschutz. Die Staatengemeinschaft hat beim Artenschutz Handlungsfähigkeit bewiesen. Das Verbot des internationalen Handels mit Elfenbein und Nashornhorn bleibt bestehen. Das ist ein weiteres Signal im Kampf gegen die Wilderei: Keiner darf mit Wilderei und illegalem Handel mit geschützten Arten Profite machen.“
Die Ergebnisse im Einzelnen:
Das strenge internationale Verbot des Elfenbein- und Nashornhandels bleibt bestehen. Mehrere Länder des südlichen Afrikas wollten das seit fast 30 Jahren geltende Handelsverbot teils aufheben. „Wir müssen alles für den Schutz und die Erhaltung der Elefanten tun. Für den Kampf gegen die Wilderei ist es essentiell, dass es auch weiterhin keinen internationalen legalen Markt gibt, über den gewildertes Elfenbein «rein gewaschen» werden kann“, so Bundesumweltministerin Schulze.
Auch der Export von lebenden Elefanten aus der Wildnis in Zoos wird grundsätzlich verboten. Eine Verbringung in Zirkusse ist komplett ausgeschlossen. Enge Ausnahmen gibt es nur noch für einst wilde, bereits in Zoos lebende Elefanten und in besonderen Ausnahmesituationen, wenn die Verbringung nachweislich der Arterhaltung der Elefanten in Afrika zu Gute kommt.
Auf Vorschlag u.a. der EU konnten die durch Überfischung bedrohten Makohaie sowie Gitarrenfische und Seegurken unter besseren Schutz gestellt werden. Insbesondere der Kurzflossenmakohai gilt im Mittelmeer als „vom Aussterben bedroht“.
Handel mit afrikanischen Holzarten
Zudem wurde der Handel mit einigen durch Übernutzung und starke Nachfrage gefährdeten tropischen Holzarten aus den Trockenwäldern Afrikas und dem südlichen Amerika stark eingeschränkt. Zukünftig können nur nachhaltig gewonnene Hölzer dieser Arten, beispielsweise die afrikanische Zeder, international gehandelt werden. Das bedeutet: Es darf nur noch so viel Holz entnommen werden wie es nachwachsen kann. Bundesumweltministerin Svenja Schulze dazu: „Die Menschheit ist dringend auf die Biodiversität und die positive Klimawirkung der tropischen Wälder angewiesen. Darum darf es dort keinen Raubbau geben. Die Unterschutzstellung weiterer Tropenhölzer ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg in eine nachhaltige Fortwirtschaft in den Tropen“.
Erstmalig wurde die u.a. durch Wilderei und Handel gefährdete Giraffe unter Anhang II des Übereinkommens gelistet, um den bisher ungeregelten Handel mit Giraffen besser zu kontrollieren. Die Vertragsstaaten des Übereinkommens haben zudem eine Initiative zum besseren Schutz für die vier karnivoren Arten afrikanischer Löwe, Leopard, Afrikanischer Wildhund und Gepard ins Leben gerufen.
Handel mit Saiga Antilopen
Der Handel mit der nach einem Massensterben im Jahr 2015 weiterhin gefährdeten Saiga Antilopen bleibt bis zur nächsten Vertragsstaatenkonferenz ausgeschlossen, damit die Population sich erholen kann. Die männlichen Tiere der Saiga Antilope werden noch immer für ihr Horn zur Anwendung in der traditionellen asiatischen Medizin gewildert und illegal gehandelt.
Wenngleich weniger beachtet, so sind vor allem auch Reptilien und Amphibien sehr stark gefährdet. Darum wurden zahlreiche zusätzliche Handelsbeschränkungen oder –verbote für diese vor allem für den exotischen Heimtiermarkt gehandelten Arten beschlossen. Die auf deutsche Initiative eingereichten Vorschläge zur Listung der in China und Vietnam heimischen Gattungen der Tigergeckos sowie Molche wurden ohne Gegenstimmen angenommen. Die Listung dieser Arten ermöglicht nun eine effizientere Kontrolle des Heimtierhandels und setzt Anreize für eine nachhaltige Zucht. Deutschland engagiert sich verstärkt in diesem Bereich, um seiner Verantwortung als großer Markt für gefährdete exotische Heimtiere gerecht zu werden.
Über das Washingtoner Artenschutzübereinkommen
Dem Übereinkommen sind 183 Staaten beigetreten. CITES, Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora, trat am 01.07.1975 in Kraft. Es regelt die Ein- und Ausfuhr von derzeit circa 35000 bedrohten Tier- und Pflanzenarten. Kerninstrumente des Übereinkommens sind Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten.
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