Neue Umwelterklärung: UBA will Vorreiter für klimaverträgliche Verwaltung sein
Bis 2030 möchte das Umweltbundesamt (UBA) die CO2-Emissionen seiner Gebäude um 70 Prozent reduzieren, die erneuerbare Energieerzeugung verdoppeln und die Emissionen seiner Dienstwagen auf null senken. „Wir wollen Vorreiter auf dem Weg zur treibhausgasneutralen Verwaltung sein und die konkreten Möglichkeiten dafür ausloten“, begründet UBA-Präsidentin Maria Krautzberger diese Initiative. Ob Bau von Plus-Energie-Gebäuden, Reduzierung von Dienst-Kfz, mehr E-Mobilität, weniger Fleisch in der Kantine oder die Beschaffung von Produkten mit dem Blauen Engel – das UBA will zeigen, was Verwaltungen ganz praktisch für den Klimaschutz tun können. „Klimaschutz darf sich nicht darauf beschränken, die technische Infrastruktur zu ersetzen. Vielmehr müssen wir klimaverträgliches Handeln als Teil unserer Arbeit etablieren, beispielsweise bei Dienstreisen oder der Beschaffung“, so Krautzberger.
Elf Bundesländer sowie die Bundesregierung bekennen sich zu einer treibhausgasneutralen Verwaltung und haben zum Teil konkrete Ziele hierzu beschlossen. Die aktuelle Umwelterklärung des UBA enthält klare Anforderungen und Empfehlungen für den Klimaschutz in Verwaltungen. So geht es u.a. um Sitzungen via Videokonferenz, die Integration mobilen Arbeitens, elektronische Vorgangsbearbeitung sowie flexibles Büroflächenmanagement.
Das UBA war 2001 die erste Bundesbehörde, die für ihr Umweltmanagement das EMAS-Zertifikat bekam
Hemmnisse für mehr Klimaschutz können im wirtschaftlichen, organisatorischen, technischen und nicht zuletzt im rechtlichen Bereich liegen. So sind beispielsweise die Zuständigkeiten für das Gebäudemanagement teilweise aus den Behörden ausgelagert – das verlängert die Entscheidungswege für Klimaschutzmaßnahmen im Gebäudebereich. Auch das derzeitige Reisekostenrecht bietet keine ausreichende Grundlage, um das Bahnfahren gegenüber umweltschädlicheren Verkehrsmitteln automatisch zu bevorzugen. Darüber hinaus ist eine Anpassung des Haushaltsrechts sinnvoll, die es Behörden erlaubt, die CO2-Emissionen aus dem Gebäudebetrieb oder aus Veranstaltungen durch Klimaschutzprojekte zu kompensieren.
Damit das Umweltbundesamt die anspruchsvollen Ziele zur Treibhausgasneutralität tatsächlich erreicht, betreibt es ein Umweltmanagementsystem nach EMAS, dem Umweltmanagement- und Auditsystem der EU. Dieses legt die weltweit anspruchsvollsten Anforderungen an ein Umweltmanagement sowie an die jährlich zu veröffentlichte Umwelterklärung fest. Ob diese Anforderungen eingehalten werden, wird jährlich durch einen zugelassenen unabhängigen Umweltgutachter überprüft.
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