Über 2.000 Hektar Rapsaussaat in Deutschland vernichtet – Behörden veranlassen Umbruch wegen gentechnisch veränderter Spurenanteile
Im November 2018 wurden die deutschen Behörden von der EU-Kommission erstmalig darüber informiert, dass in Frankreich in einer Partie Rapssaatgut sehr geringe Anteile einer zum Anbau nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Rapslinie (GT73) nachgewiesen wurden. Das für die Herstellung dieser Partie verwendete Saatgut wurde auch für die Produktion von Saatgutpartien verwendet, die bereits nach Deutschland geliefert worden waren. Das BVL berichtete hierzu im Dezember 2018 in einer Fachmeldung.
Alle 15 betroffenen und nach Deutschland gelieferten Saatgutpartien wurden amtlich kontrolliert. Eine dieser Partien war bereits im August 2018 amtlich untersucht worden. Aus nicht verwendetem Saatgut der übrigen 14 Partien konnten amtliche Kontrolleure eines Bundeslandes im November 2018 Proben ziehen. Das amtliche Labor fand in einer Partie Spurenanteile von ca. 0,1 % GT73. Insgesamt 598 Einheiten dieser Saatgutpartie waren zu diesem Zeitpunkt in Deutschland bereits in den Handel und zum großen Teil in den Anbau gelangt.
Die für Gentechnikbelange zuständigen obersten Landesbehörden haben den Verbleib aller 598 betroffenen Saatguteinheiten bis zum Landwirt ermitteln lassen. In zehn Bundesländern ist es zur Aussaat auf landwirtschaftlichen Flächen gekommen (Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen). Insgesamt waren 84 landwirtschaftliche Betriebe betroffen, die das beanstandete Saatgut zur üblichen Saatzeit, also bereits im Spätsommer 2018, auf unterschiedlich großen Flächen ausgesät hatten. Die zuständigen Behörden des jeweiligen Bundeslandes haben veranlasst, dass die Rapsbestände auf den betroffenen Flächen bis Ende März und vor der Rapsblüte umgebrochen werden. Bundesweit führte dies zur Vernichtung von Rapsbeständen auf insgesamt etwa 2150 Hektar. Das entspricht einer zusammenhängenden Fläche von ca. 3 x 7 km. Einige Felder waren schon frühzeitig umgebrochen worden, unter anderem aufgrund der Trockenheit im Spätsommer/Herbst 2018, so dass auf diesen Flächen noch Wintergetreide angebaut werden konnte.
Auf den umgebrochenen Feldflächen darf bis mindestens Juli 2019 kein Raps angebaut werden, die Mehrheit der Bundesländer hat eine Anbaupause für Raps bis Juli 2020 angeordnet. Nachkontrollen der Flächen sollen sicherstellen, dass auch später gekeimte Rapspflanzen erkannt und vernichtet werden.
Zusätzlich zu den Anbauflächen wurde in Deutschland von einem Saatgutunternehmen Raps mit GT73-Spurenanteilen auch auf sehr kleinen Versuchsflächen für Sortenvergleichsversuche (insgesamt circa 0,6 Hektar) ausgesät. Das Saatgut stammte aus einer anderen Partie der gleichen Sorte, die nur in Frankreich vermarktet worden war. In diesem Fall waren sieben Bundesländer betroffen. Auch auf diesen Flächen werden die Rapspflanzen vor der Blüte vernichtet.
In Frankreich erfolgte amtlichen Angaben zufolge auf mindestens 7400 Hektar die Aussaat von Saatgut, das mit GT73-Spuren verunreinigt war. Auch auf diesen Flächen sollen die Jungpflanzen vor der Blüte umgebrochen werden. Der Hersteller des Saatguts hat mitgeteilt, dass betroffene Landwirte entschädigt werden sollen.
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