Bei der Werbung für Fleischprodukte können sich Verbraucher auf Angaben zu Haltungsbedingungen nicht verlassen. In der Masse an blumigen Werbebotschaften gehen aussagekräftige Informationen einfach unter. Um zu erfahren, auf was Konsumenten beim Fleischkauf achten, erhob die Verbraucherzentrale Sachsen im November 2018 eine Umfrage mit insgesamt 1005 Teilnehmern im Alter zwischen 18 und 86 Jahren.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Fleischwerbung mit Begriffen wie „artgerecht“ vermittelt oft ein falsches Bild, nachvollziehbare Kriterien fehlen.
  • Unsere repräsentative Umfrage zeigt: Haltungskennzeichnungen des Handels sind weitgehend unbekannt.
  • Es braucht dringend mehr Transparenz und klare Regeln für die Werbung, wenn es um artgerechte Tierhaltung geht.

In der Werbung tauchen häufig Begriffe wie „artgerecht“ und „Tierwohl“ auf. Was vielen nicht klar ist: Das hat kaum eine verbindliche Bedeutung. Klare gesetzliche Vorgaben gibt es für solche Begriffe nicht – und auch Hersteller und Händler bleiben Details oft schuldig.

Wenn im Supermarkt Fleischverpackungen mit solchen Begriffen und Fotos von glücklichen Tieren in freier Natur bedruckt sind, können Sie also dennoch Produkte bekommen, die kaum mehr als die gesetzlichen Mindestanforderungen zur Tierhaltung erfüllen.

Die Aufmachung der Fleischprodukte weckt aber die Verbrauchererwartung, dass sie tatsächlich aus artgerechter Tierhaltung stammen. Es gehört zur Werbestrategie des Handels, hier keine klaren Kriterien zu nennen, um die Produkte besser vermarkten zu können. Das zeigt eine repräsentative forsa-Umfrage mit 1005 Personen im Auftrag der Verbraucherzentralen. Den kompletten Beitrag finden Sie hier

Kommentar schreiben