Begriffe wie „aus eigener Herstellung“ und „selbst gemacht“ sind für Speiseeis nicht verbindlich. Eisdielen können damit werben und dennoch Fertigpulver anrühren oder ein geliefertes Grundeis anreichern. Wer auf Qualität Wert legt, muss leider nachfragen. Ob aus eigener Herstellung oder industriell gefertigt: Für bestimmte Bezeichnungen wie „Fruchteis“, „Sahneeis“ oder „Vanilleeis“ geben die Leitsätze für Speiseeis Mindestanforderungen vor, die jedoch nicht rechtsverbindlich sind.
Wenn die Temperaturen steigen und die Schweißperlen auf der Stirn stehen, haben die Eisdielen Hochsaison. Wer Wert auf Qualität legt, bevorzugt häufig Eisangebote, die mit Hinweisen wie „eigene Herstellung“ oder „selbst gemacht“ beworben sind. Die Erwartung: weniger Zusätze wie Stabilisatoren, Emulgatoren oder Aromen und mehr frische Lebensmittelzutaten als bei Eis in Fertigpackungen aus dem Supermarkt. Doch das muss nicht zutreffen.
Werbehinweise wie „eigene Herstellung“ sind rechtlich nicht geregelt
Eine rechtliche Definition für die Werbung mit „eigener Herstellung“ oder „selbst gemacht“ gibt es nicht. Was als „selbst gemacht“ daher kommt, kann von ganz unterschiedlicher Qualität sein. Die Möglichkeiten reichen vom Anrühren eines fertigen Pulvers über das Anreichern einer fertig gelieferten Grundeismasse mit weiteren Zutaten wie Früchten, Nüssen oder Schokolade bis hin zur handwerklichen Produktion von Eis aus den jeweils erforderlichen Zutaten.
Wenn „eigene Herstellung“ draufsteht, bedeutet das also nicht automatisch, dass in der Eisdiele aus Milch, Sahne, Zucker, Früchten und Gewürzen die Sorten frisch hergestellt werden.
In Hessen hat die dortige Verbraucherzentrale bei den zuständigen Lebensmittelkontrolleuren nachgefragt. Die Antwort: Dort reicht für die Werbung mit „eigener Herstellung“ oder „selbst gemacht“ das Anrühren von Eispulver vor Ort aus. Neben einer zutreffenden Bezeichnung ist lediglich lesen Sie hier weiter
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