Wer überwacht unsere Lebensmittel und wie werden diese überwacht? Viele stellen sich diese Fragen beim Gang durch den heimischen Supermarkt. Dies ist durchaus berechtigt, denn in vielen Lebensmitteln befinden sich unerwünschte Zusatzstoffe die oft auch gar nicht bewusst zugesetzt wurden sondern über verschiedene Wege in die Nahrung gelangen.
Der BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) kümmert sich genau um diese Frage und liefert Antworten in seinen jährlich erstellten Berichten zur Lebensmittelsicherheit.
Lesen Sie hier, welche Verfahren es gibt und wie diese funktionieren:

Die Berichte bieten eine Zusammenfassung und systematische Auswertung der von den Überwachungsbehörden der Bundesländer erhobenen Daten. Dort wurden verschiedene Lebensmittel auf gesundheitlich unerwünschte Stoffe und Organismen untersucht, z. B. auf Pflanzenschutzmittelrückstände, Dioxine, Schwermetalle, Nitrat und Schimmelpilze.

Monitoring

Das Monitoring ist ein gemeinsam von Bund und Ländern seit 1995 durchgeführtes systematisches Mess- und Beobachtungsprogramm. Dabei werden Lebensmittel repräsentativ für Deutschland auf Gehalte an gesundheitlich unerwünschten Stoffen untersucht. Grundlage des jährlich durchgeführten Monitorings ist ein von Bund und Ländern aufgestellter Plan, der die Auswahl der Lebensmittel und der darin zu untersuchenden Stoffe sowie die Probenverteilung auf die Bundesländer detailliert festlegt.

Zoonosen-Monitoring

Im Rahmen des jährlichen Zoonosen-Monitorings werden repräsentative Daten über das Auftreten von Zoonoseerregern sowie diesbezüglicher Antibiotikaresistenzen in Lebensmitteln, Futtermitteln und lebenden Tieren erfasst, ausgewertet und veröffentlicht.

Beim Zoonosen-Monitoring entnehmen die Bundesländer Proben nach den Vorgaben des bundesweit gültigen Zoonosen-Stichprobenplans, der vom BfR in Abstimmung mit den Bundesländern jährlich neu erstellt wird, und melden ihre Untersuchungsergebnisse an das BVL. Das BVL sammelt die Daten, wertet sie aus und veröffentlicht sie im Bund-Länder Bericht über die Ergebnisse des jährlichen Zoonosen-Monitorings. Ziel des Zoonosen-Monitoring ist, Kenntnisse über die Belastung von Lebensmitteln und Tierbeständen mit Zoonoseerregern zu gewinnen und Entwicklungstendenzen von Zoonosen und Zoonoseerregern zu erkennen.

Bundesweiter Überwachungsplan (BÜp)

Der Bundesweite Überwachungsplan (BÜp) ist ein für ein Jahr festgelegter Plan über die zwischen den Ländern abgestimmte Durchführung von amtlichen Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung der lebensmittelrechtlichen, weinrechtlichen und tabakrechtlichen Vorschriften. Der BÜp kann Programme enthalten zu Produkt- und Betriebskontrollen oder einer Kombination aus beidem.

Der BÜp ist im Gegensatz zum Monitoring ein risikoorientiertes Überwachungsprogramm. Das heißt, dass die Auswahl der zu untersuchenden Proben und der zu kontrollierenden Betriebe gezielt auf Basis einer Risikoanalyse erfolgt.

Nationaler Rückstandskontrollplan (NRKP)

Der Nationale Rückstandskontrollplan ist ein seit 1989 durchgeführtes Programm, in dessen Rahmen unter anderem lebende Nutztiere, Fleisch, Fisch aus Aquakulturen, Milch, Eier und Honig untersucht werden. Ziel des NRKPs ist es, die illegale Anwendung verbotener oder nicht zugelassener Stoffe aufzudecken und den vorschriftsmäßigen Einsatz von zugelassenen Tierarzneimitteln zu kontrollieren. Ebenso wird die Belastung mit Umweltkontaminanten wie Dioxinen, PCB’s und Schwermetallen erfasst.

Mehr Infos finden Sie hier

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