Mit Blick auf die bevorstehenden Gesetzesentscheidungen zur Regulierung neuer Gentechnikverfahren (NGT) in der Europäischen Union wächst der Druck auf die Politik, ein konsequentes Verbot von Patenten auf Saatgut durchzusetzen. Eine ungewöhnlich breite Allianz aus Vertretern des konventionellen und ökologischen Landbaus, mittelständischen Züchtern, Umweltverbänden und kirchlichen Organisationen fordert ein striktes Ende der Patentierung auf pflanzliches Vermehrungsmaterial – einschließlich durch Zufallsmutationen entstandener Eigenschaften.

Wer steht hinter der Forderung?

Zu den Unterstützern gehören u. a.:

  • bäuerliche Familienbetriebe und Genossenschaften,

  • ökologische Anbauverbände wie Bioland und Demeter,

  • konventionelle Züchter mittelständischer Strukturen,

  • kirchliche Entwicklungswerke wie „Brot für die Welt“ oder Misereor,

  • Umwelt- und Verbraucherschutzorganisationen,

  • sowie einzelne Agrarforscher und Juristen.

Die Allianz eint die Sorge vor einer fortschreitenden Monopolisierung des Saatgutmarktes durch große Agrochemiekonzerne. Schon heute wird ein Großteil des global gehandelten Saatguts von wenigen Konzernen kontrolliert – durch Sortenschutz, Lizenzen oder Patente auf bestimmte genetische Merkmale.

Was wird konkret gefordert?

Die Allianz fordert:

  • ein umfassendes Verbot von Patenten auf Pflanzen, Tiere und genetische Eigenschaften, die durch Züchtung oder natürliche Mutationen entstanden sind,

  • die Nicht-Patentierbarkeit auch bei Verfahren der Zufalls-Mutagenese (z. B. durch chemische oder Strahlenbehandlung erzeugte Mutationen),

  • den Schutz des freien Zugangs zu genetischer Vielfalt für alle Züchter – unabhängig von ihrer Größe oder Ausrichtung,

  • sowie eine klare Trennung zwischen Sortenschutzrecht und Patentrecht.

Die geplante NGT-Gesetzgebung der EU, die derzeit verhandelt wird, könnte erstmals neue genomeditierte Pflanzen rechtlich privilegieren – etwa, indem sie nicht mehr wie klassische Gentechnik reguliert würden. Kritiker befürchten, dass dies Patentansprüche auf alltägliche landwirtschaftliche Eigenschaften nach sich ziehen könnte, wie z. B. Trockenresistenz oder Wachstumsverhalten.

Worum geht es bei „Zufalls-Mutagenese“?

Die sogenannte Zufalls-Mutagenese ist ein älteres Züchtungsverfahren, bei dem Pflanzen durch Strahlung oder chemische Substanzen zufällig genetisch verändert werden – ohne gezielte Eingriffe wie bei CRISPR/Cas. Obwohl solche Methoden seit Jahrzehnten eingesetzt werden, versuchen einige Unternehmen nun, auch hier Patente auf einzelne Mutationen oder daraus resultierende Eigenschaften geltend zu machen.

Die Allianz sieht darin einen gefährlichen Präzedenzfall, der die rechtliche Grundlage für umfassende Kontrollansprüche über traditionelles Zuchtmaterial schaffen könnte.

Warum ist das problematisch?

Ein zentrales Argument der Kritiker: Patente auf Saatgut blockieren Vielfalt und Innovation, indem sie den Zugang zu Zuchtmaterial für andere Anbieter einschränken oder mit hohen Lizenzkosten versehen. Kleine und mittelständische Betriebe – insbesondere im ökologischen Landbau – könnten aus dem Markt gedrängt werden. Auch die Ernährungssouveränität und Saatgutunabhängigkeit von Landwirten sei gefährdet.

Darüber hinaus steht die Patentierung in Widerspruch zu bestehenden EU-Regelungen, nach denen „im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren“ nicht patentierbar sein sollen – eine Klausel, deren Auslegung jedoch seit Jahren umstritten ist.

Fazit

Die bevorstehende NGT-Gesetzgebung in Brüssel wird zu einem Prüfstein für die Zukunft des europäischen Saatgutrechts. Die Allianz aus Landwirtschaft, Zivilgesellschaft und Kirche fordert ein klares Signal: Saatgut gehört nicht ins Patentrecht. Es müsse als Gemeingut der Ernährungssicherheit und bäuerlichen Vielfalt erhalten bleiben – auch und gerade im Zeitalter neuer Biotechnologien.

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