Noch 2025 soll ein Vorschlag zur Änderung der Bioverordnung kommen. Konkrete Details nannte Hansen bislang nicht, doch er betonte, dass es nicht um eine generelle Abschaffung der Weidepflicht gehe, sondern um gezielte Ausnahmen und flexiblere Auslegungen – etwa für Regionen mit topografischen Einschränkungen oder Betriebe mit nachweislich artgerechter Stallhaltung und Auslaufkonzepten.

Zwischen Hoffnung und Unsicherheit

Für die betroffenen Biobauern bedeutet das eine gewisse Hoffnung, aber auch weiterhin Unsicherheit. Denn selbst wenn die EU-Kommission noch in diesem Jahr einen Gesetzesvorschlag einbringt, muss dieser erst durch das EU-Parlament und den Rat beschlossen werden – ein Prozess, der Monate oder sogar Jahre dauern kann.

Bis dahin bleibt vielen Betrieben nur die Übergangslösung, mit provisorischen Ausläufen, Kooperationsmodellen mit Nachbarhöfen oder kostspieligen Umbaumaßnahmen das Biosiegel zu retten. Einige sehen sich dennoch gezwungen, zur konventionellen Tierhaltung zurückzukehren – ein herber Rückschlag für den Ökolandbau in Bayern, der bislang als Vorreiter in Deutschland galt.

Fazit

Die Bewegung der EU-Kommission ist ein wichtiges Signal an die Praxis: Der Spagat zwischen idealistischen Vorschriften und realen Bedingungen auf den Höfen soll nicht länger zulasten der ökologischen Landwirtschaft gehen. Ob sich daraus langfristig eine tragfähige Lösung für alle Beteiligten entwickelt, hängt nun von der konkreten Ausgestaltung der Gesetzesänderung – und von der politischen Unterstützung in Brüssel – ab. Für Bayerns Biobauern heißt es einstweilen: Abwarten, hoffen und möglichst flexibel bleiben.

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