Tierarzneimittelrückstände in Lebensmitteln
Wenn Nutztiere mit Arzneistoffen behandelt werden, können deren Rückstände in die Nahrungskette gelangen. Daher müssen Tierarzneimittel, die neu auf den Markt kommen sollen, ein Zulassungsverfahren durchlaufen.
Noch vor dem eigentlichen Zulassungsverfahren werden alle pharmakologisch wirksamen Stoffe, die eingesetzt werden sollen, einer zentralen gesundheitlichen Risikobewertung unterzogen.
Dadurch kann die Lebensmittelsicherheit der Wirkstoffe abgeschätzt und ein Wert für Rückstandshöchstmengen festgelegt werden. Nach der Anwendung der Arzneimittel darf dieser Wert in Lebensmitteln vom Tier nicht überschritten werden.
Antibiotika in der Landwirtschaft
Antibiotika dürfen - gerade bei Tieren,