Wenn Nutztiere mit Arzneistoffen behandelt werden, können deren Rückstände in die Nahrungskette gelangen. Daher müssen Tierarzneimittel, die neu auf den Markt kommen sollen, ein Zulassungsverfahren durchlaufen.

Noch vor dem eigentlichen Zulassungsverfahren werden alle pharmakologisch wirksamen Stoffe, die eingesetzt werden sollen, einer zentralen gesundheitlichen Risikobewertung unterzogen.

Dadurch kann die Lebensmittelsicherheit der Wirkstoffe abgeschätzt und ein Wert für Rückstandshöchstmengen festgelegt werden. Nach der Anwendung der Arzneimittel darf dieser Wert in Lebensmitteln vom Tier nicht überschritten werden.

Antibiotika in der Landwirtschaft

Antibiotika dürfen – gerade bei Tieren, von denen Lebensmittel gewonnen werden – nur eingesetzt werden, wenn dies therapeutisch notwendig ist.

Antibiotika sind das wichtigste Instrument zur Behandlung von bakteriellen Infektionskrankheiten. Jedoch nehmen auch in Deutschland die Fälle von Antibiotika-Resistenzen zu. Dadurch können Medikamente bei erkrankten Menschen oder erkrankten Tieren ihre Wirkung verlieren. Da jeder Einsatz von Antibiotika letztlich die Resistenz fördern kann, muss sichergestellt sein, dass Antibiotika bei Heim- und Hobbytieren sowie bei Tieren, von denen Lebensmittel gewonnen werden, nur dann eingesetzt werden, wenn sie unbedingt erforderlich sind. Mehr Infos hier

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