Als Pflanzenschutzmittelrückstände werden die auf oder in einem Lebensmittel verbleibenden Reste von Wirkstoffen und deren Abbauprodukten bezeichnet.

Um Verbraucherinnen und Verbraucher vor möglichen gesundheitlichen Risiken zu schützen, werden Pflanzenschutzmittel nach den Regeln der guten fachlichen Praxis angewandt, für mögliche Rückstände werden rechtlich verbindliche Rückstandshöchstgehalte festgesetzt, die zuvor auf ihre toxikologische Akzeptanz geprüft wurden.

Die Einhaltung der Rückstandshöchstgehalte kontrolliert die amtliche Lebensmittelüberwachung in den Bundesländern.

Die Untersuchungsdaten zu Pflanzenschutzmittelrückständen in Lebensmitteln werden von den Bundesländern an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) übermittelt, dort ausgewertet und jährlich in dem Bericht „Nationale Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln“ veröffentlicht.

Der Frage, wie hoch die Belastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern mit Pflanzenschutzmittelrückständen in Lebensmitteln ist und ob die gefundenen Rückstände gesundheitliche Auswirkungen haben können, ist das Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) nachgegangen. Hierfür wurden repräsentativ erhobene Überwachungsdaten der Jahre 2009 bis 2014 ausgewertet. Es wurde sowohl das Risiko für Einzelwirkstoffe abgeschätzt als auch das kumulative Risiko vorläufig bewertet. Letzteres konnte jedoch noch nicht abgeschlossen werden. Für 695 von 701 Einzelwirkstoffen kann ein gesundheitliches Risiko für die deutsche Bevölkerung praktisch ausgeschlossen werden. Für Rückstände derjenigen Wirkstoffe, bei denen Hinweise auf mögliche Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher in den Jahren 2009 bis 2014 identifiziert wurden, wurden seither eine Reihe regulatorischer Maßnahmen auf den Weg gebracht, die zu einem Rückgang der Rückstandsbelastung mit diesen Wirkstoffen führen sollen. Den vollständigen Artikel finden Sie hier

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