E-Scooter erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Doch welche Regeln im Straßenverkehr gelten, wissen (noch) wenige. Die Verbraucherzentrale informiert:

E-Scooter: Diese Regeln gelten für Elektro-Tretroller

Seit dem 15. Juni 2019 sind E-Scooter auch im deutschen Straßenverkehr erlaubt. Doch kaum ein Modell hat bisher eine Straßenzulassung. Wir erklären, worauf Sie beim Kauf achten sollten und welche Regeln für die Tretroller mit Elektroantrieb gelten.

 

Beim Kauf eines E-Scooters sollten Sie darauf achten, dass eine Allgemeine Betriebserlaubnis vorliegt, da Sie ansonsten nur auf Privatgelände fahren dürfen. Im Moment beantragen die Hersteller beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine Allgemeine Betriebserlaubnis für ihre Modelle, deshalb lohnt es sich mit dem Kauf noch etwas abzuwarten. Die abgasfreien E-Roller sind leicht zu transportieren und können bis zu 20 Kilometer pro Stunde fahren. Fahrer von E-Scootern brauchen keinen Führerschein, aber eine spezielle Versicherung, um auf öffentlichen Straßen fahren zu dürfen.

Auf deutschen Radwegen wird es voller: Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung gilt seit 15. Juni 2019. Die Tretroller mit Elektromotor punkten vor allem durch ihre kompakte Größe. Sie sind leise, wendig, leicht zu transportieren und fahren abgasfrei.

Umweltfreundliche Mobilität: E-Scooter boomen weltweit

Während die elektrisch angetriebenen City-Roller in Skandinavien, Israel oder Frankreich bereits zum Stadtbild gehören, soll das Modell E-Tretroller künftig auch in Deutschland den öffentlichen Nahverkehr ergänzen – und eine umweltfreundlichere Alternative zum Auto bieten.

Wir klären die wichtigsten Fragen rund um die E-Tretroller. Lesen Sie hier weiter

 

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