Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat es Brütereien 2016 erlaubt, weiterhin männliche Küken nach dem Schlüpfen zu vergasen oder zu schreddern. Das letzte Wort dazu hat das Bundesverwaltungsgericht. Sein Urteil soll am 13. Juni verkündet werden. Konsumenten können Eier von Initiativen kaufen, die auch männliche Küken aufziehen. Das erste „marktreife“ Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei wurde inzwischen vorgestellt. Den kompletten Text finden Sie hier
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