Die Informationen sind jedoch weniger ausführlich als bei verpackter Ware, da beim Händler nachgefragt werden kann. Auf einem Schild neben der Ware muss grundsätzlich der Preis angegeben werden. Weitere Angaben richten sich nach der Lebensmittelgruppe.
Preis
Wird die lose Ware nach Gewicht oder nach Volumen angeboten, so ist immer der Grundpreis pro Kilogramm bzw. 100 Gramm oder Liter bzw. 100 Milliliter anzugeben. Der Endpreis ergibt sich nach dem Abwiegen der gewünschten Menge. Wird die Ware pro Stück, wie zum Beispiel bei Brötchen oder Gebäckteilchen der Fall, abgegeben, entspricht der angegebene Preis dem Endpreis. Zudem muss eine klare Zuordnung von Produkt und Preisangabe möglich sein.
Ausnahme: Kleine selbstständige Bäckereien, die nicht mehr als sechs Verkaufsstellen aufweisen, deren Warenausgabe überwiegend per Bedienung erfolgt und deren Ladenfläche weniger als 200 Quadratmeter bemisst, dürfen auf die Auszeichnung mit dem Grundpreis neben dem Endpreis verzichten.
Gewicht
Bei offen verkauftem Brot mit einem Gewicht von mehr als 250 Gramm muss neben der Preisangabe auf einem Schild oder direkt neben der Ware das Gewicht des Brotes gut lesbar angebracht sein.
Bezeichnung
Schon aus der Bezeichnung sollen Verbraucher erkennen können, um welches Lebensmittel es sich handelt. Bei lose angebotenem Obst und Gemüse ist diese Angabe zwar nicht zwingend vorgeschrieben, in der Regel jedoch auf den Schildern an der Ware zu finden. Bei anderen unverpackten Lebensmitteln, wie beispielsweise Geflügelfleisch, ist national geregelt, welche Bezeichnungen gewählt werden müssen. Den kompletten Artikel finden Sie hier
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