Lebensmittel-Verpackungen scheinen heutzutage oftmals wie ein Irrgarten aus Siegeln, Codes und Logos. Neben gesetzlich vorgeschriebenen Kennzeichnungen tummeln sich auch etliche Zeichen von den Herstellern selbst. Die Verbraucherzentrale Sachsen schafft Ordnung und erklärt, worauf Sie bei der Wahl Ihrer Lebensmittel bezüglich Kennzeichnungen achten sollten:

Welche Voraussetzungen für die Vergabe solcher Label und Prüfzeichen erfüllt sein müssen, ist sehr unterschiedlich. Teilweise gehen die Kriterien nicht über die gesetzlich vorgeschriebenen Regeln hinaus. Sie rufen aber bei zahlreichen Konsumenten Qualitätserwartungen hervor und werden daher gerne zu Werbezwecken eingesetzt. Andere Siegel ermöglichen es dem Verbraucher wiederum, sich bewusst für eine bestimmte Art der Lebensmittelerzeugung, wie biologisch produzierte Produkte, zu entscheiden.

Eu-Bio-logo Seit dem 1.Juli 2010 müssen alle verpackten Bioprodukte, die innerhalb der EU hergestellt werden, dieses Zeichen tragen.
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Deutsches Bio-Siegel Bereits im Jahr 2001 wurde in Deutschland das staatliche Biosiegel eingeführt. Das sechseckige Zeichen kann zusätzlich zum EU-Bio-Logo verwendet werden.
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Codenummer der Biokonreollstelle Die Hersteller müssen die Codenummer der Kontrollstelle angeben – und zwar im Sichtfeld des EU-Bio-Logos.
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Fair-Handels-Zeichen Im Fairen Handel gibt es zahlreiche Akteure und jede Menge Siegel.
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Logo ohne Gentechnik Seit dem 10. August 2009 gibt es in Deutschland ein einheitliches Logo „Ohne Gentechnik“.
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Regionale Herkunftszeichen Die Kriterien für die Prüfzeichen, die sich auf eine bestimmte Region beziehen, sind unterschiedlich. Eine regionale Herkunft lässt sich an diesen Zeichen nicht verlässlich ablesen.
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geschützte Ursprungsbezeichnung Das EU-Kennzeichen „geschützte Ursprungsbezeichnung“ (g.U.) gibt eindeutig Auskunft über die Herkunft.
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Geschützte geografische Angabe Bei dem EU-Logo „geschützte geografische Angabe“ muss nur eine Stufe der Produktion im genannten geografischen Gebiet stattfinden.
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MSC Siegel Das MSC-Siegel kennzeichnet Fische und Meeresfrüchte aus umweltverträglicher Fischerei. Das Marine Stewardship Council ist eine internationale, gemeinnützige Organisation, die sich für eine nachhaltige Fischerei einsetzt, die die Fischbestände und die Meeresumwelt schont. Die Kriterien und das Vergabesystem sind jedem Verbraucher zugänglich und somit transparent. Es werden allerdings auch immer wieder kritische Stimmen laut.
Label "V" Das Label „V“ soll Vegetariern die Lebensmittelauswahl europaweit erleichtern. Es steht für Erzeugnisse, deren Herstellung ohne Rohstoffe aus Tierkörpern erfolgt, insbesondere ohne Fleisch, Gelatine, Knochen und Schlachtfette.
QS Prüfzeichen Das QS-Zeichen hat die „QS Qualität und Sicherheit GmbH“ kreiert, eine Gesellschaft der Agrar- und Ernährungswirtschaft. Die QS-Standards garantieren nur wenig mehr als die gesetzlichen Mindestanforderungen.
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DLG Siegel Die Teilnahme an DLG-Qualifikationsprüfungen ist für Hersteller freiwillig. Bewertet werden Geschmack, Geruch, Aussehen und Konsistenz der Lebensmittel. Das Zeichen dient vorwiegend der Absatzförderung und somit Werbezwecken.
Identitätskennzeichen An diesem Zeichen kann der Verbraucher nur erkennen, in welchem Staat oder Bundesland das Erzeugnis zuletzt bearbeitet oder verpackt wurde. Die Herkunft der Rohstoffe lässt sich daraus nicht ableiten.

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