Ökologisch einkaufen, heißt auch regional einzukaufen. Doch bei manchen Lebensmitteln ist es schwer nachvollziehbar, woher diese stammen. Auf was man bei Herkunftsangaben  achten sollte, erklärt Ihnen die Verbraucherzentrale Sachsen in folgendem Artikel. Dieser behandelt die Lebensmittelgruppen Fleisch, Fisch, Eiern, Obst und Gemüse, Honig und regionalen Kennzeichen sowie auf die Thematik geschützter geografischer EU-Angaben.

 

Fleisch

Seit 1. April 2015 ist die Herkunft der wichtigsten Fleischarten etwas transparenter. Auch bei verpacktem Fleisch von Schwein, Geflügel sowie Schafen und Ziegen muss das Etikett seitdem darüber informieren, in welchem Land bzw. Ländern die Tiere aufgezogen und geschlachtet wurden.

Zuvor waren lediglich für Rindfleisch Herkunftsangaben vorgeschrieben. Im Gegensatz zu Rindfleisch muss bei Schweinefleisch & Co. aber nicht das Geburtsland genannt werden und wenn es nicht verpackt ist also Fleisch in Bedientheken darf die Herkunft anders als bei Rindfleisch weiter komplett im Dunkeln bleiben.

Für Hackfleisch gibt es Sonderregelungen: Hier reicht teilweise die Herkunftsinformation, ob die Tiere in oder außerhalb der EU aufgewachsen und geschlachtet wurden.

Für alle Fleischarten einschließlich Rind gilt: Eine Herkunftskennzeichnung ist nur für unverarbeitetes Fleisch und Hackfleisch erforderlich, sobald weitere Zutaten hinzugefügt werden, entfällt die Pflicht zur Information.

Fisch

Bei frischem Fisch, bearbeitetem Fisch (zum Beispiel gefroren, gesalzen oder geräuchert) sowie für Krebs- und Weichtiere muss das Fanggebiet angegeben werden. Je nach Produktionsmethode müssen folgende Angaben gemacht werden:

  • „Gefangen“ (gefolgt vom Fanggebiet)
  • „Aus Binnenfischerei“ (gefolgt von der Angabe des Landes, in dem der Fisch seinen Ursprung hat)
  • „Aus Aquakultur“ oder „gezüchtet“ (gefolgt von der Angabe des Landes, in dem der Fisch seine letzte Entwicklungsphase durchlaufen hat). Findet die Aquakultur in mehreren Mitgliedstaaten oder Drittländern statt, so können entsprechend verschiedene Staaten etikettiert werden.

Insgesamt sind 12 Fanggebiete (FAO-Gebiete) definiert. Sie sind weit gefasst, zum Beispiel Nordostatlantik, FAO-Gebiet Nr. 27. Freiwillig darf der Hersteller präzisere Angaben machen, wie Nordsee oder Biscaya. Hingegen besteht für stärker verarbeitete Erzeugnisse wie panierte oder marinierte Produkte, Fischsalat usw. keine entsprechende Kennzeichnungspflicht. Bei gefrorenem Seelachs „natur“ wird auf der Verpackung klar, woher er kommt, nicht aber bei paniertem Seelachsfilet. Den kompletten Artikel finden Sie hier

 

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