Bioprodukte schmücken sich gerne mit einem sogenannten Biosiegel. Doch was ist das eigentlich?

Biosiegel ist Güte- und Prüfsiegel

Ein Biosiegel ist ein Güte- und Prüfsiegel, mit welchem Erzeugnisse aus ökologischem Landbau gekennzeichnet werden. Die Genehmigung zur Verwendung eines solchen Siegels wird vom jeweiligen Herausgeber reglementiert. Hierbei ist das Verwenden des Siegels an die Einhaltung gewisser Standards und Auflagen geknüpft. Die Einhaltung der Kriterien durch die Erzeuger soll durch eine Dokumentationspflicht sowie regelmäßige Entnahme und Untersuchung von Warenproben gewährleistet werden. Überwacht wird die Einhaltung der Bestimmungen für alle Bio-Produkte in der EU durch die jeweils zuständige Öko-Kontrollstelle, bei Verwendung eines Verbandssiegels zusätzlich durch den jeweiligen Anbauverband.

Unterschiede zwischen Bio- und Verbandssiegeln

Das Biosiegel kennzeichnet die Produkte, die mindestens die Anforderungen der EU-Öko-Verordnung erfüllen. Darüber hinaus gibt es private Label, die erweiterte, teilweise auch strengere Anforderungen stellen. Die privaten Standards wie Demeter, Bioland, BioKreis oder Naturland sind in der Tat mit strengeren Anforderungen verbunden. Jedoch liegen jedem Standard als Zertifizierungsgrundlage die Anforderungen der EG Bio-VO zugrunde. Das heißt, die Produkte müssen nach der EG Bio-VO zertifiziert sein und zusätzlich die Standards der Verbände erfüllen, um auch ein Verbandszertifikat zu erlangen. Eine Verbandszertifizierung ist ohne eine Bio-Zertifizierung nicht möglich.

Deutsches staatliches Biosiegel

Im September 2001 wurde das deutsche staatliche Biosiegel eingeführt. Es ist ein sechseckiges, grün-schwarz-weißes Symbol, mit dem in Deutschland Lebensmittel und andere Produkte gekennzeichnet werden können, die den Kriterien der EG-Öko-Verordnung genügen.

Demnach dürfen mit dem Siegel gekennzeichnete Lebensmittel

  • zur Konservierung nicht ionisierender Strahlung ausgesetzt werden
  • nicht durch und mit gentechnisch veränderte/n Organismen erzeugt werden
  • nicht mit Einsatz von synthetischen Pflanzenschutzmitteln erzeugt werden
  • nicht mit Hilfe von leicht löslichen mineralischen Düngern erzeugt werden
  • nicht mehr als 5 % konventionell erzeugte Bestandteile enthalten (begrenzt auf in der Verordnung im Anhang VI c gelistete Rohstoffe)
  • keine Geschmacksverstärker, künstliche Aromen, Farbstoffe und Emulgatoren enthalten
  • nur die Zusatz- und Hilfsstoffe, die in Anhang VI a und b vorgegeben werden, enthalten

Europäisches staatliches Biosiegel

Im Juli 2010 wurde EU-weit ein verbindliches neues Bio-Siegel eingeführt (auch als EU-Bio-Logo bezeichnet). Ein Produkt kann das europäische Bio-Siegel erhalten, wenn

  • höchstens 0,9 % gentechnisch verändertes Material enthalten ist und
  • mindestens 95 % der Inhaltsstoffe aus Öko-Anbau kommen.

In vielen Mitgliedsstaaten der EU hat sich das EU-Biosiegel durchgesetzt. In Deutschland wurde es bisher wegen des größeren Bekanntheitsgrades des staatlichen deutschen Siegels und der Logos der Anbauverbände relativ wenig verwendet, bzw. in Kombination mit dem deutschen Logo. Ab 1. Juli 2012 ist es nunmehr verpflichtend.

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